Köln: Gericht kippt Corona-Regeln für Demos

„Derart pauschale Beschränkungen der Versammlungsfreiheit“ seien der vorliegenden Allgemeinverfügung der Stadt Köln nicht zu entnehmen, so die Richter.

Richter in Köln haben erneut die Versammlungsfreiheit gestärkt (Symbolbild). 
Richter in Köln haben erneut die Versammlungsfreiheit gestärkt (Symbolbild). imago images/Deutzmann

Köln-Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mehrere pauschale Corona-Beschränkungen für Demonstrationen in Köln für rechtswidrig erklärt. Das teilte das OVG am Mittwoch mit. Konkret gehe es um die in Köln verfügte Begrenzung von Versammlungen auf maximal 100 Leute, die Maskenpflicht für alle Teilnehmer – abgesehen von Rednern während ihrer Rede – und das Verbot von Aufmärschen. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben Beschwerden von zwei Antragstellern statt, die für den Mittwoch verschiedene Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet hatten.

Zur Begründung hieß es, dass die Gründe für „derart pauschale Beschränkungen der Versammlungsfreiheit“ der vorliegenden Allgemeinverfügung der Stadt Köln nicht zu entnehmen seien. Je nach Ort und Anlass der Versammlung oder des Aufzugs könne etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein oder eben auch nicht. Dies bedürfe aber einer Einzelfallprüfung – der Erlass einer Allgemeinverfügung könne das nicht ersetzen. Gleiches gelte für eine Maskenpflicht unabhängig von der Größe der Versammlung und der Möglichkeit zur Einhaltung von Abständen. Die Stadt sei über die in ganz NRW geltenden Regelungen hinausgegangen.

Direkt betroffen von der Entscheidung war unter anderem eine Kundgebung gegen die Corona-Schutzbestimmungen am rechten Rheinufer auf der Deutzer Werft. Eine Polizeisprecherin bestätigte, dass die zunächst geschätzt 110 Teilnehmer nun keine Maske mehr tragen müssten.

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