Das sind die neuen Corona-Beschlüsse für Deutschland

Der dreistufige Lockerungsplan und die umstrittene Teil-Impfpflicht kommen. Die Maskenpflicht für alle bleibt, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte auch.

Kanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt zwischen NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).
Kanzler Olaf Scholz (SPD) sitzt zwischen NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).AFP/Pool/MICHELE TANTUSSI

Bund und Länder haben am Mittwoch erneut über Lockerungen in der Corona-Pandemie beraten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs konnten sich beispielsweise auf die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einigen. Außerdem haben Bund und Länder einen dreistufigen Plan für Corona-Lockerungen beschlossen. Viele tiefgreifende Maßnahmen fallen ab dem 20. März weg. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht bestehen bleiben. Der Beschluss von Bund und Ländern liegt der Berliner Zeitung schriftlich vor.

Konkret sollen laut dem Beschluss künftig die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene entfallen: „In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich“, heißt es wörtlich in dem Beschluss, den Franziska Giffey (SPD), Vizechefin der Ministerpräsidentenkonferenz, erläuterte. Für Ungeimpfte sollen die Kontaktbeschränkungen allerdings bis zum 19. März bestehen bleiben. Sobald eine ungeimpfte Person an einem privaten Treffen teilnimmt, gilt also weiterhin: Ein Haushalt plus höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Personen unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.

Zum ersten Schritt zählt auch die Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel. Stattdessen sollen FFP2-Masken getragen werden. Der Berliner Senat hatte das auf Landesebene bereits zuvor beschlossen – am Freitag tritt die Neuregelung in Berlin in Kraft.

In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März bei Veranstaltungen in Innenräumen eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität unter 2G-plus-Bedingungen zulässig sein. Dabei darf die Personenzahl von 6000 Zuschauern nicht überschritten werden. Die Obergrenze für Veranstaltungen im Freien soll unter 2G-plus-Bedingungen bei 25.000 Zuschauern und 75 Prozent liegen. FFP2-Masken werden empfohlen.

Ab dem 4. März soll nur noch 3G in der Gastronomie und in Hotels gelten, heißt es im neuen Bund-Länder-Beschluss. Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) sollen dann für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit Booster (2G plus) geöffnet werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird auch hier empfohlen.

In einem dritten Schritt sollen dann ab dem 20. März die tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen sowie die Homeoffice-Pflicht entfallen. Um die Auswirkungen dieser weitreichenden Lockerungen auszuwerten, treffen sich Bund und Länder das nächste Mal schon am 17. März.

Impfpflicht soll kommen: Kein Berufsverbot für Ungeimpfte

An der Impfpflicht im Gesundheitswesen wird festgehalten. „Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen“, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Ein Berufsverbot für ungeimpfte Pflegekräfte beispielsweise wird es wohl vorerst nicht geben. In dem Beschluss heißt es: „Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip.“

Nur eine hohe Impfquote beende alle Infektionsschutzmaßnahmen. Um eine Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern, „bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, heißt es in dem Beschluss. Derzeit werden verschiedene Modelle diskutiert.

Ärger um Verkürzung des Genesenenstatus

Für großen Ärger hatte die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gesorgt. Die kurzfristige Änderung quasi über Nacht kam dadurch zustande, dass per Verordnung eine automatische Anpassung an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eingeführt wurde. Dies soll jetzt rückgängig gemacht werden.

Auch über den 20. März hinaus sollen überdies Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken bestehen bleiben. Der Bund bereitet ein neues Gesetz vor. Damit sollen die Länder auf lokale Ausbruchsgeschehen reagieren und Maßnahmen ergreifen können.

Basisschutzmaßnahmen, die über den 20. März hinaus bestehen bleiben
  • Das Tragen der FFP2-Maske in geschlossenen Räumen und im ÖPNV
  • Die Möglichkeit, aktuelle Tests, Impfnachweise und Genesenennachweise zu verlangen
  • Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben
  • Schutz vulnerabler Gruppen gerade in Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Hochrisikogebiete: Bund passt Einstufung an

Die geltende Verordnung zur Einstufung von Corona-Hochrisikogebieten soll überarbeitet werden. „Um den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen, wird der Bund die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen“, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern. Ziel der Anpassung sei es, Reisen für Familien zu erleichtern, „da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können“.

Die aktuell geltende Verordnung sieht vor, dass Ungeimpfte nach Reisen in Gebiete ab einer Inzidenz von 100 in Quarantäne müssen. Dies hat insbesondere auch Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern, denen je nach Alter keine Impfmöglichkeiten gegeben sind.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte dem Vernehmen nach die aktuelle Regelung angesichts von Inzidenzen in Deutschland weit über 1000 als nicht mehr verhältnismäßig bezeichnet.