Kostenfrei stornieren? Was Südafrika-Reisende jetzt wissen müssen

Die Bundesregierung hat Südafrika als Virusvariantengebiet eingestuft. Grund ist die dort aufgetauchte neue Corona-Variante. Das hat Folgen für geplante Reisen.

Strand von Cape Vidal: Südafrika ist ein oft gebuchtes Reiseziel, aber die neue Corona-Variante B.1.1.529 könnte die Urlaubsfreuden vermiesen (Symbolbild).
Strand von Cape Vidal: Südafrika ist ein oft gebuchtes Reiseziel, aber die neue Corona-Variante B.1.1.529 könnte die Urlaubsfreuden vermiesen (Symbolbild).dpa/Michael Zehender

Berlin/Stuttgart-Südafrika soll wegen der neuen Corona-Variante als Virusvariantengebiet eingestuft werden. Diese Ankündigung wirft für Reisende viele Fragen auf: Kann ich bestehende Urlaubsbuchungen kostenfrei stornieren? Habe ich ein Recht auf vorzeitige Rückkehr nach Deutschland? Für die Antworten darauf macht es einen Unterschied, ob man als Individualreisender unterwegs sein möchte oder eine Pauschalreise gebucht hat.

„Bei einer Pauschalreise haben Reisende viel mehr Rechte“, sagt Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder kann der Anbieter einer gebuchten Pauschalreise nicht für die Sicherheit der Teilnehmer vor Ort sorgen, können Urlauber kostenfrei stornieren.“ Gegeben sei dies bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

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Was ist mit Reisen im Januar?

Weil sich die Lage in Südafrika angesichts der neuen Virusvariante wahrscheinlich eher verschärfen dürfte, besteht dieses Recht nach Einschätzung Buttlers auch bei Reisen, die nicht jetzt unmittelbar bevorstehen: „Für Januar und Februar würde ich das so sehen.“

Ist die Reise für einen späteren Zeitpunkt gebucht, hätten Betroffene gegebenenfalls noch Chancen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, „wenn die Buchung nicht zu weit zurückliegt“, sagt der Verbraucherschützer. Zudem gälten oft kulante Stornobedingungen.

Pauschalreisende, die bereits vor Ort sind, haben laut Buttler ein Recht, die Reise abzubrechen: „Wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen, muss sich der Anbieter um den Rücktransport kümmern und auch dafür aufkommen.“ Nach Schätzungen des Branchenverbandes DRV sind aktuell bis zu 400 Gäste im südlichen Afrika unterwegs, die ihre Tour bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht haben.

Andere Regeln für Individualreisende

Für Indiviualreisende gelten andere Regeln. Haben sie nur einen Flug gebucht, stehen ihre Chancen auf kostenfreie Umbuchungen schlechter – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits im Land sind oder die Reise nach Südafrika erst noch ansteht. „Tritt man den Flug nicht an, verfällt das normale Ticket“, sagte Buttler. Anders liege der Fall nur dann, wenn man ein Flex-Ticket mit Umbuchungsoption gekauft habe.

„Als Individualreisender bin ich selbst verantwortlich“, sagte Buttler. „Seitens der Airline besteht keine Verpflichtung, weil sie nicht vertragsbrüchig ist, wenn sie den gebuchten Flug wie vereinbart durchführt.“ Wer keine spezielle Corona-Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dem bleibe nur die mögliche Kulanz der Airline. Erst dann, wenn eine Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Einreiseverbots die gebuchte Strecke nicht mehr fliegen darf, könne der Flug für den Reisenden kostenfrei storniert werden.

14 Tage Quarantäne auch für Genesene und Geimpfte

Mit der Erklärung, Südafrika wegen der neu auftretenden Variante B.1.1.529 als Corona-Virusvariantengebiet einzustufen, dürfen Fluggesellschaften laut der geschäftsführenden Bundesregierung ab der Nacht zu Samstag (27. November) nur noch deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland befördern. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts (RKI) 14 Tage in Quarantäne begeben und können sich nicht vorzeitig durch einen negativen Corona-Test freitesten. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Um in berechtigten Fällen an ihr Geld zu kommen, rät Buttler betroffenen Reisenden dazu, die Ansprüche immer direkt geltend zu machen: „Ich muss dem Anbieter mitteilen, aus welchen Gründen ich die Reise nicht antrete und das Geld zurückfordern.“ Anbieter von Pauschalreisen müssten das Geld dann innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten, Fluggesellschaften innerhalb von sieben Tagen.

Wurde eine Reise online gebucht, lässt sie sich in der Regel im Kundenkonto stornieren, sagt Buttler. „Ich würde parallel noch ein Einwurfeinschreiben verschicken, damit es im Streitfall nachweisbar ist.“ Brechen Pauschalreisende den Aufenthalt ab, könnten sie nicht erbrachte Leistungen tageweise umgerechnet zurückverlangen.