Berliner Senat will Richterin Malsack-Winkemann in den Ruhestand versetzen

Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann soll in Berlin nicht mehr als Richterin arbeiten dürfen. Der Senat zielt daher auf eine Versetzung in den Ruhestand ab.

Birgit Malsack-Winkemann, ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, soll nicht mehr als Richterin arbeiten dürfen.
Birgit Malsack-Winkemann, ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete, soll nicht mehr als Richterin arbeiten dürfen.Deutscher Bundestag/Inga Haar

Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin hat die Versetzung der Richterin und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand beantragt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Sie hatte nach eigenen Angaben als oberste Dienstbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt seien und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Richterin außerhalb des Richterdienstes zwingend eine Versetzung in den Ruhestand gebiete.

„Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt“, so die Begründung. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.

Zweifel an juristische Kompetenz durch fragwürdige Äußerungen

„Durch ihre Äußerungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen“, erklärte die Justizverwaltung. Nun habe das Richterdienstgericht zu entscheiden, ob eine Versetzung der Richterin in den Ruhestand begründet sei. „Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft“, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) dazu. „Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein.“

Malsack-Winkemann war nach der Bundestagswahl Ende September im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden. Anschließend kehrte die AfD-Politikerin in den Richterdienst des Landes Berlin zurück. Dies steht Richterinnen und Richtern gesetzlich zu.

Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.

In Sachsen hatte das Dienstgericht für Richter in Leipzig im März entschieden, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben dürfe. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Im September will das Dienstgericht über Maiers Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand verhandeln.