Kritik an Corona-Maßnahmen: Anwalt scheitert vor Berliner Verwaltungsgericht
Die Berliner Polizei erkannte den Presseausweis von Markus Haintz nicht an. Eine endgültige Entscheidung ist das wohl aber nicht.

Berlin-Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Rechtsanwalts abgelehnt, der sich gegen die Corona-Maßnahmen engagiert. Markus Haintz aus Ulm war bei den Demos gegen die Corona-Einschränkungen am 28. August von der Polizei nicht durchgelassen worden, weil die Beamten seinen Presseausweis nicht anerkannt haben. „Der Antrag ist nicht geeignet, ihn in einem Eilverfahren zu überprüfen“, sagte ein Gerichtssprecher.
Grundlage für den ablehnenden Beschluss waren Formalien. Der Antrag sei zum Teil zu unbestimmt, hieß es zur Begründung. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Polizei nicht zuständig. Deshalb ging das Gericht inhaltlich nicht auf den Antrag ein.
Markus Haintz hatte, wie berichtet, vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, mit dem seine journalistische Tätigkeit festgestellt werden sollte. Haintz ist Aktivist gegen die Corona-Politik, meldet selbst Demonstrationen an und spricht dort. Unter anderem streamte er auf seinem Video-Kanal bei YouTube Videos von den Demonstrationen gegen die Corona-Politik am 28. August in Berlin. Polizisten hielten ihn fest. Den Presseausweis, den er vorzeigte, akzeptierten sie nicht. Seine Arbeit sei keine Pressearbeit, begründeten sie.
Beim Verwaltungsgericht wollte er nun erreichen, dass die Polizei ihren Vermerk, er sei kein Journalist, korrigiert. Er verlangte auch eine Erklärung, dass die Maßnahme gegen ihn wegen des Anfangsverdachts, der Presseausweis sei „falsch“, rechtswidrig gewesen sei.
„Wir sind glücklich darüber, dass zu unseren Gunsten entschieden wurde“, sagte der Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, am Montag. „Wir gehen aber davon aus, dass Herr Haintz zweitinstanzlich dagegen vorgehen wird, um eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob er als Journalist anerkannt wird oder nicht.“ Denkbar sei auch, dass der Rechtsanwalt die Hindernisse bei den Formalien beseitige und erneut in der Hauptsache vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehe.
Hainz kündigte am Montag an, die Ablehnung zu prüfen. Er sagte: „Die Ablehnung ist nicht nachzuvollziehen. Sie ist abenteuerlich.“
