Berlin-Am Dienstag kündigte Berlins Regierender Michael Müller (SPD) in Hinblick auf die bereits bestehenden und kommenden Corona-Verordnungen an, „dass die Polizei jetzt noch sichtbarer agiert und deutlich macht, wo die Grenzen sind“. Dieses Vorgehen sei mit Innensenator Andreas Geisel (SPD) verabredet. Unklar ist, wie Müller und Geisel das umsetzen wollen. Denn eine Übersicht, wann wo und wie viele Polizisten bisher zu genau diesem Zweck eingesetzt wurden, gibt es zumindest bei der Senatsinnenverwaltung nach eigenen Angaben nicht.
Das zumindest steht in einer Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe. Er wollte wissen: „Wie viele Personalstunden sind bei der Polizei Berlin seit März 2020 monatlich (gegliedert nach Direktionen und Abschnitten) - für sogenannte Corona-Streifen aufgewendet worden?“ Die klare Antwort des Senats: „Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht valide recherchierbar.“
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Michael Müller hatte am Dienstag hingegen gesagt, dass in den letzten Monaten regelmäßig über 1000 Polizisten zur Durchsetzung der Corona-Verordnungen im Einsatz gewesen seien.
Dazu sagte Luthe der Berliner Zeitung: „Entweder belügt der Innensenator den Regierenden Bürgermeister oder das Parlament und damit uns alle, denn entweder wird nicht erfasst, wie viele Dienststunden bei der Polizei mit Corona-Streifen verbracht werden, oder es wird erfasst und der Innensenator hat es auf meine konkrete Frage verschwiegen, um es dann dem Regierenden mitzuteilen“.
Sollte sich das so zugetragen haben, wäre der Vorgang nach Luthes Worten„ ein eindeutiger Verstoß gegen die Auskunftspflicht des Senats aus der Verfassung und müsste Folgen haben“.
Angesichts beinahe „alltäglicher Fälle von Vergewaltigung durch Gruppen oder in anderer, besonders widerlicher Weise“ wundert sich Luthe zudem „sehr über die Prioritäten des Regierenden. Wir müssen langsam diese Stadt vom Kopf wieder auf die Füße stellen und die Polizei vor allem diese Straftaten bekämpfen lassen, statt sie mit Ordnungswidrigkeiten von der Arbeit abzuhalten“.