Kritik an neuen Spendenregeln für Abgeordnete

Experten und große Teile der Opposition halten die neuen Vorgaben für nicht ausreichend.

Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus gehört zum Bundestag.
Das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus gehört zum Bundestag.imago images/Christian Thiel

Berlin-Nach der Änderung des Abgeordnetengesetzes zum Thema Spenden durch den Bundestag gibt es Kritik an den Beschlüssen. Léa Briand, Sprecherin der Transparenzplattform abgeordnetenwatch.de, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), die Änderung könne das Problem des Transparenzmangels nicht beseitigen. Verstöße würden wie bisher nur ans Licht kommen, wenn Medien oder Organisationen wie Abgeordnetenwatch diese publik machten, so Briand. „Die Öffentlichkeit erfährt weiterhin nicht, wie und wie oft die Bundestagsverwaltung Verstöße prüft, und vor allem, wie systematisch sie dagegen vorgeht“, sagte sie weiter.

Auch FDP, Grüne und Linke halten die Änderungen nicht für ausreichend. „Die echten Probleme – massiver Lobbyismus, Verdacht käuflicher Politik – das packen Sie alles mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht an“, kritisierte der Abgeordnete Niema Movassat (Linke). So wie er verlangte auch Britta Haßelmann (Grüne) eine „Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent“. Auch der Erwerb von Aktienoptionen müsse anzeigepflichtig werden, das zeige der Fall des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor. Der FDP-Abgeordnete Florian Toncar sagte, am Thema Lobbyregister müsse ebenfalls weitergearbeitet werden.

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Der Bundestag hatte die Möglichkeiten zum Sanktionieren von Abgeordneten bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln ausgeweitet. Künftig können Abgeordnete mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn sie anzeigepflichtige Spenden nicht melden oder gegen das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verstoßen. Eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes beschloss der Bundestag einstimmig.

Außerdem können Abgeordnete in Zukunft bestraft werden, wenn sie Mitarbeiter für Aufgaben einsetzen, die nichts mit dem Bundestag zu tun haben – beispielsweise Wahlkampftätigkeit. Hier droht ein Ordnungsgeld von bis zur Höhe der halben jährlichen Abgeordnetendiät. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 den Bundestag aufgefordert, dafür zu sorgen, dass dem Einsatz von solchen aus Steuergeldern bezahlten Mitarbeitern im Wahlkampf entgegengewirkt und dies nachvollziehbar kontrolliert werde.

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) sagte: „Es geht nicht darum, die Abgeordneten zu gängeln oder ihre Berufstätigkeit infrage zu stellen. Sondern es geht darum, mögliche Interessenkollisionen erkennbar zu machen und durch Verhaltensregeln für Transparenz und Offenheit zu sorgen.“ Darüber hinaus rief er dazu auf, die Verhaltensregeln wegen ihrer Unübersichtlichkeit in der kommenden Wahlperiode grundlegend zu überarbeiten: Es sei inzwischen so, „dass die Transparenzregeln selbst intransparent werden“.