Frau nach Unfall gelähmt: Kudamm-Raser zu Haftstrafe verurteilt

Der Fahrer wollte seiner Beifahrerin imponieren und rammte dabei einen Kleinwagen. Nach dem Unfall floh er. Jetzt wurde das Urteil verkündet.

Der angeklagte 29-Jährige vor Gericht.
Der angeklagte 29-Jährige vor Gericht.Foto: Pressefoto Wagner

Berlin-Er mietete sich ein PS-starkes Auto, um anzugeben: Nach einem Unfall durch Raserei auf dem Berliner Kurfürstendamm mit zwei schwer verletzten Frauen ist der Angeklagte zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 29-Jährige habe „beschleunigt mit katastrophalen Folgen“ für eine Mutter und ihre Tochter, hieß es am Dienstag im Urteil des Landgerichts der Hauptstadt. Er habe das Leben der Mutter zerstört.

Der Angeklagte wurde eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit schweren Folgen, der schweren und gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung sowie der Unfallflucht schuldig gesprochen. Zudem wurde eine Führerschein-Sperre von vier Jahren und vier Monaten gegen ihn verhängt.

Frau leidet seit dem Unfall unter Locked-in-Syndrom

Die damals 45-jährige Mutter hatte ihre Tochter von einem Theater abgeholt, als es am Abend des 31. August 2020 zum Crash kam. Der 29-Jährige sei in einem 530 PS starken Wagen den Kudamm mit bis zu 132 Stundenkilometern entlang gebrettert, so die Anklage. Er habe schließlich den Kleinwagen der Frauen gerammt. Sie wollten die Straße queren.

Trümmerteile flogen durch die Luft und mehrere geparkte Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Fahrerin erlitt schwerste Verletzungen. Sie leidet seitdem unter einem sogenannten Locked-in-Syndrom und ist gelähmt. Was der Angeklagte verursacht habe, „ist das Schlimmste, was man sich als Zustand vorstellen kann“, sagte der Vorsitzende Richter. Das umfassende Geständnis des Mannes habe aber gezeigt, dass er zu dem stehe, was er getan hat.

Angeklagter: Es war eine Angeberfahrt

Der deutsche Angeklagte ließ zu Prozessbeginn vor einem Monat über seinen Anwalt erklären, er sei mit einer Urlaubsbekanntschaft und einem Freund unterwegs gewesen. Das Auto habe er extra für den einwöchigen Besuch der Frau gemietet. Er habe Gas gegeben, um seiner Beifahrerin zu imponieren. „Mir ist bewusst, dass ich den beiden Geschädigten durch mein Verhalten großes Leid zugefügt habe.“ Es sei eine „Angeberfahrt“ gewesen, so der Schlosser, der nicht vorbestraft ist. Er bedauere zutiefst und wolle an die beiden Opfer insgesamt 20.000 Euro zahlen.

Die verhängte Strafe entsprach im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger. Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen.

Der Unfall erinnerte in erschreckender Weise an ein tödliches Autorennen auf dem Kurfürstendamm im Februar 2016. Damals kam es bei einem Duell zweier Sportwagen zu einem Zusammenstoß mit einem unbeteiligten Jeep. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch in seinem Auto. Einer der beiden Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt und sitzt eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Das tödliche Rennen beschäftigt die Gerichte seit Jahren.

Seit Oktober 2017 gelten illegale Autorennen als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Auch ein „Rennen gegen sich selbst“ ist strafbar. Der neue Paragraf 315d sieht zudem bis zu zehn Jahre Haft vor, wenn der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ verursacht wird.