Es klingt einfach: Mit dem 9-Euro-Monatsticket kann man im Juni, Juli und August bundesweit mit dem Nahverkehr reisen. Doch es gibt einen Fallstrick: Das neue Top-Angebot gilt nicht in allen Zügen, in denen Nahverkehrstickets anerkannt werden. Wir geben einen Überblick und sagen, welche Züge in Berlin und Brandenburg tabu sind.
Kunden haben von der nicht ganz unwichtigen Besonderheit so erfahren: Sie lasen das Kleingedruckte in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB) - genauer gesagt die zusätzlichen Informationen, die dort zu den gewählten Zügen gegeben werden. Dort erfuhren sie in einigen Fällen überraschend: 9-Euro-Ticket nicht gültig. Wer die Zuginformationen übersieht, könnte als Schwarzfahrer gelten.
Dass die Verbindungen in der Reiseauskunft nicht angezeigt werden, lässt sich nicht einstellen. Bei den betroffenen Verbindungen steht dann ein Hinweis, dass das 9 Euro-Ticket nicht gilt. /ki
— Deutsche Bahn Personenverkehr (@DB_Bahn) May 25, 2022
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Was ist der Hintergrund? In einigen Gebieten Deutschlands ist geregelt, dass auch Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn mit Fahrkarten des jeweiligen Verkehrsverbunds frequentiert werden dürfen. In diesen besonderen Fällen ist es dort also möglich, im Intercity Express und Intercity zum Nahverkehrstarif zu fahren. Es handelt sich um Ausnahmeregelungen, die von der DB und dem Verkehrsverbund vereinbart werden.
Eine solche Regelung gibt es auch für Berlin und Brandenburg. Hier dürfen bestimmte Fernzüge bereits seit Längerem mit Fahrscheinen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) und weiteren Nahverkehrsfahrscheinen wie dem Berlin-Brandenburg-Ticket oder dem Quer-durchs-Land-Ticket genutzt werden. Das gilt zum einen für die Intercity-Züge, die Dresden mit Rostock verbinden - und zwar auf dem Abschnitt zwischen Elsterwerda, Doberlug-Kirchhain und Berlin Hauptbahnhof. Auf den österreichischen Railjet trifft dies auf dem genannten Teilstück ebenfalls zu.
Kundenfreundliche Regelung sorgt für Komplikationen beim 9-Euro-Ticket
Auch die ICE- und Intercity-Züge zwischen Berlin Südkreuz, Berlin Hauptbahnhof, Angermünde und Prenzlau sind in diese Regelung einbezogen. Im Intercity, der einmal täglich von Cottbus nach Norddeich verkehrt, werden die genannten Tickets ebenfalls anerkannt - dort zwischen Cottbus, Lübbenau, Berlin sowie Potsdam und zurück.
Es handelt sich um eine kundenfreundliche Regelung, die den Reisenden zusätzliche Fahrmöglichkeiten verschaffen soll - anlässlich der Einführung des Neun-Euro-Tickets für Komplikationen sorgen könnte.
Der Umgang der DB Fernverkehr mit den Ländern werde derzeit geklärt, teilte ein Bahn-Sprecher gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit. Viele Twitter-Nutzer fühlen sich allerdings in die Irre geführt. „Das wird viel Frust geben. Ihr könnt das nicht allein auf die Politik abschieben“, schreibt ein Nutzer.
„Also gibt es RB, die eigentlich IC sind und die aus unerfindlichen Gründen einen Teil des Nahverkehrs bedienen und für die ausnahmsweise auf diesem Teilstück der Tarif des Nahverkehrs gilt. Liebe @DB_Bahn, wer soll sich eigentlich in dem Tarifdschungel auskennen?“, empört sich ein anderer Kunde. Wieder andere reagieren auf den Wirbel um das 9-Euro-Ticket mit Humor.
Wo wird das 9-Euro-Ticket in Berlin und Brandenburg denn nun anerkannt?
„Die goldene Regel lautet: Das 9-Euro-Ticket gilt nicht in Fernverkehrszügen“, betonte Joachim Radünz, Sprecher des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB). „Fernverkehrsverbindungen, welche für den Nahverkehr freigegeben sind, sind per se kein Nahverkehr.“
Das 9-Euro-Ticket dürfe in Berlin und Brandenburg allen Verkehrsmitteln des VBB genutzt werden – zum Beispiel Regionalexpresszügen und Regionalbahnen, S-Bahnen, U-, Straßenbahnen und Nahverkehrsbussen. Auf den zuschlagspflichtigen Rufbuslinien werde es anerkannt, so Radünz. „Die Zuschläge sind jedoch weiterhin zusätzlich zu den neun Euro zu zahlen.“ Und was ist mit den Bürgerbussen, die Initiativen im Land Brandenburg betreiben? „Was die Bürgerbusse angeht, können wir keine Auskunft geben, wir wissen nicht, ob dort auch VBB-Tickets anerkannt werden.“
In ganz Deutschland gebe es „unübersichtliche Regelungen zum 9-Euro-Ticket“, beklagte der Fahrgastverband Pro Bahn in einer Mitteilung. Dies beträfe unter anderem Anruftaxis und Bürgerbusse - letztere sind meist kein Teil der lokalen Tarifverbünde. Aber auch Verkehrsmittel, die vor allem im Freizeitverkehr genutzt werden, wären nicht immer oder nicht ohne Weiteres mit dem Sonderangebot nutzbar, teilte Pro Bahn mit.
Sonderangebot gilt auch im „Molli“ und im „Rasenden Roland“
„So gilt das Ticket in vielen Dampfzügen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, aber nicht auf der Brockenbahn zwischen Drei Annen-Hohne und Brocken“, berichtete Pro Bahn. An der Ostsee darf es im „Molli“ zwischen Bad Doberan und Kühlungsborn sowie im ebenfalls dampfbetriebenen „Rasenden Roland“ zwischen Putbus, Binz und Göhren genutzt werden. Auch die Fähren Warnemünde – Hohe Düne und Gehlsdorf – Kabutzenhof erkennen es an. In der saisonal verkehrenden Mecklenburgische Südbahn, die unter anderem Plau am See ansteuert, darf das Neun-Euro-Tickt ebenfalls genutzt werden. „Bundesweit wird es sicher viele weitere Einzelfallregelungen geben“, so der Fahrgastverband. Kunden sollten sich informieren.