Land sieht Handlungsbedarf nach neuen Fällen in Sachsen

ARCHIV - Ein Wildschwein geht an Mülltonnen vorbei.  d
ARCHIV - Ein Wildschwein geht an Mülltonnen vorbei. dGregorio Borgia/AP/dpa/Archivbil

Potsdam-Wegen neuer Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Sachsen in unmittelbarer Nähe zu Brandenburg sieht das Land Handlungsbedarf. „Die erneuten Ausbrüche in Sachsen sehe ich mit großer Sorge. Die Funde liegen nur etwa 200 Meter von der Grenze des Landkreises Oberspreewald-Lausitz entfernt“, sagte Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (Grüner) laut einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Das Ausmaß der erneuten Ausbrüche müsse schnell ermittelt werden, so Heyer-Stuffer, die auch Leiterin des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der ASP ist. Bei den Funden in Sachsen handelt es sich demnach um Fallwild und erlegtes Schwarzwild.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Wildschweine und Hausschweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Für den Menschen oder für andere Tierarten ist die Krankheit ungefährlich.

Für Maßnahmen wie die Abgrenzung des Seuchengeschehens und die Einrichtung einer gemeinsamen Restriktionszone stünden die betroffenen Landkreise und die Ministerien aus Brandenburg und Sachsen im Austausch. Die Größe der Restriktionszonen teilten die Landkreise mit.

Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster seien seit längerem in die Landeskrisenstruktur eingebunden, sagte Heyer-Stuffer. Sie arbeiteten konsequent an den notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen. Bislang hätten großflächige Suchen dort nicht zu positiven Funden geführt.

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Die Entwicklung der Seuchensituation im nördlichen Landkreis Meißen habe das Land im Blick, so das Ministerium. So sei bereits präventiv, um die Einwanderung infizierter Wildschweine zu verhindern, eine Schwarzwildbarriere entlang der besonders gefährdeten Gebiete errichtet worden.

Erst vor rund zwei Wochen hatte Brandenburg etwas Entwarnung gegeben. So waren zunächst die in bestimmten Landkreisen ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen in den von der Tierseuche betroffenen Gebieten gefallen.