Corona: Landkreistag gegen Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die geplante Änderung und Verschärfung sei ein Misstrauensvotum gegen die Länder, sagte der Landkreistagspräsident.

Der Entwurf für ein verschärftes Gesetz sieht bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten vor, wenn die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt.
Der Entwurf für ein verschärftes Gesetz sieht bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten vor, wenn die Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100 liegt.Foto: dpa/Natacha Pisarenko

Berlin-Der deutsche Landkreistag hat die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit einheitlichen Corona-Maßnahmen zurückgewiesen. Der vorliegende Entwurf sei ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit verlasse der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und wolle direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen.

Er halte es für fraglich, passgenaue Lösungen für „höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben“, sagte Sager. Bundeseinheitliche Lösungen seien „gerade nicht das Gebot der Stunde“. Da die Corona-Lage von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sei, sei „pauschales Agieren nicht treffsicher genug“. Der Deutsche Städtetag hatte die geplanten einheitlichen Notbremsenregelungen dagegen zuvor begrüßt.

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Gesetz sieht einheitliche Ausgangsperren vor

Der Entwurf für ein verschärftes Gesetz sieht bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden und dann rasch in das parlamentarische Verfahren gehen.