Berlin-Wer über Weihnachten seine Verwandten in Berlin besucht, darf dabei auch in Hotels übernachten. „Wenn es eine Reise ist, die nicht touristischer Natur ist, dann gibt es auch eine Übernachtungsmöglichkeit in den Hotels“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag nach einer Senatssitzung.
„Aber der Ausgangspunkt ist ein anderer“, fügte er hinzu. „Zu Hause bleiben ist der dringende Appell, nicht herumreisen.“ Wo es aber doch nötig sei, Familienmitglieder zu besuchen, gehe er davon aus, dass das keine touristische Reise sei, bei der man durch die Stadt gehe, sich Sehenswürdigkeiten anschaue oder einkaufen gehe.
Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), hatte angekündigt, dass das Übernachten in Hotels über die Feiertage trotz Corona möglich sein soll. Der angereiste Verwandtschaftsbesuch müsste sich dann nicht in einer Wohnung drängen. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ)“ zitiert Laschet mit den Worten aus der Landtagssitzung am Donnerstag: „Wer bei Familienbesuchen an Weihnachten nicht privat übernachten könne, dürfe selbstverständlich im Hotel übernachten – das falle nicht unter touristische Übernachtungen.“
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Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat ebenfalls eine Verordnung angekündigt, mit der Hotelübernachtungen für Verwandtschaftsbesuche über Weihnachten ermöglicht werden sollen. „Wer eine Verwandtenreise macht, muss irgendwo übernachten können“, sagte Bouffier am Donnerstag nach einer Sitzung des hessischen Corona-Kabinetts in Wiesbaden.
Hotelübernachtungen auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein möglich
Hotelübernachtungen für Weihnachtsbesuche sollen auch in Niedersachsen möglich sein. Für den Besuch von Verwandten und auch engen Freunden zu Weihnachten werde es erlaubt sein, sich im Hotel einzuquartieren, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Die neue Corona-Verordnung des Landes befinde sich noch in der Endabstimmung.
Klar sei aber, dass der Besuch von Verwandten zu Weihnachten keine touristische Übernachtung sei. Da etliche Menschen Weihnachten mit engen Freunden feierten, sei auch in diesem Fall eine Hotelübernachtung möglich. Nicht jeder habe zudem Verwandte, mit denen er feiern könne.
Noch nicht definitiv klar ist, ob Hotelübernachtungen auch für Silvesterbesuche erlaubt sind. „Ich gehe davon aus, dass diese Regelung dann auch an Silvester gilt“, sagte Pörksen.
Auch wer in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte besuchen will, darf dafür im Hotel übernachten. Dies kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags an. Vom 23. bis 27. Dezember seien jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt. Darauf hatte sich die Jamaika-Koalition am Donnerstagabend verständigt und dies auch mit den Oppositionsfraktionen abgestimmt.
Braun: Hotelübernachtung während Familienbesuch nicht kontrollierbar
Kanzleramtsminister Helge Braun sieht das anders: Seiner Darstellung nach sollen Besucher über Weihnachten nicht im Hotel übernachten können. Bei der Beratung der Landesregierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei überlegt worden, ob man im Rahmen des Verwandtenbesuchs im Hotel übernachten könne, „damit das nicht auf der Couch zuhause stattfindet“, sagte Braun in der RTL-Sendung „Guten Morgen Deutschland“ am Donnerstag. „Aber wir sind dann zu der Überzeugung gekommen: Das kann man nicht kontrollieren. Und eben touristische Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinden.“ Hotels und Gastronomie seien nun zunächst bis 20. Dezember geschlossen. „Aber wir gehen auch davon aus, dass wir das noch in den Januar hinein verlängern müssen.“
Am Mittwoch hatten Bund und Länder Beschlüsse dazu gefasst, wie es im Dezember und über die Feiertage im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitergehen soll. Über Weihnachten sollen die Kontakt-Beschränkungen gelockert werden, um Familienbesuche zu ermöglichen.
