Kriminalität : Lübcke-Prozess: Verteidiger wird auf Antrag seines Mandanten abberufen
Ein Jahr lang hat der Dresdner Anwalt Frank Hannig den Hauptangeklagten Stephan Ernst vertreten.

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Frankfurt am Main - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst abberufen worden. Das gab das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag bekannt.
Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und dem Anwalt Frank Hannig sei nachvollziehbar, begründete das Gericht die Entscheidung. Der Dresdner Anwalt Frank Hannig hatten den Hauptangeklagten Stephan Ernst ein Jahr lang vertreten. Auch aufgrund von nicht abgesprochenen Beweisanträgen hatte Ernst kürzlich dann aber die Entpflichtung seines Verteidigers beantragt.