Mann am Alexanderplatz getötet: Siebeneinhalb Jahre Haft

Der Angeklagte schlug einem 27-Jährigen den Schädel ein. Weil er unter Alkohol und Drogen stand, soll seine Steuerungsfähigkeit vermindert gewesen sein.

Berlin: Der Leichnam des Opfers liegt, vor Blicken geschützt, in einem blauen Pavillon.
Berlin: Der Leichnam des Opfers liegt, vor Blicken geschützt, in einem blauen Pavillon.Sabine Gudath

Nach einem tödlichen Streit am Berliner Alexanderplatz ist ein 22-Jähriger zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er habe das 27 Jahre alte Opfer brutal mit einer Holzlatte attackiert und sich des Totschlags schuldig gemacht, begründete am Freitag das Landgericht der Hauptstadt. Die Richter ordneten zudem die Unterbringung des jungen Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

Der 22-Jährige aus Pakistan und der 27-jährige Vietnamese sollen sich laut Ermittlungen zufällig auf dem Alexanderplatz in Berlin-Mitte begegnet sein. Am Morgen des 8. Oktober 2021 habe der Angeklagte dem Opfer durch wuchtige Schläge den Schädel zerschlagen, sagte der Vorsitzende Richter. Bei der Tat habe der 22-Jährige unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Seine Steuerungsfähigkeit sei vermindert gewesen. Ob eine Beleidigung oder ein angeblicher Diebstahl zu dem Angriff geführt habe, sei nebulös geblieben.

Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung fanden die Leiche

Mitarbeiter der Stadtreinigung hatten am Morgen den leblosen Körper des 27-Jährigen entdeckt. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Das Opfer starb noch vor Ort. Der Mann wurde laut Polizei auf dem Areal zwischen Treppen und Wasserspielen gefunden. Der 22-Jährige wurde kurz nach dem Verbrechen festgenommen.

Zu Prozessbeginn vor sechs Wochen hatte der Angeklagte erklärt, er habe einen Fehler gemacht. Das Opfer habe ihn allerdings zuvor beleidigt und bestehlen wollen. Als es zum Streit gekommen sei, habe er sich wegen seines Konsums von Rauschgift und Alkohol nicht kontrollieren können. Ob er ein Holzstück gegriffen habe, könne er nicht sagen, so der 22-Jährige. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Der Alexanderplatz ist bei der Polizei als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort eingestuft. Seit Dezember 2017 gibt es dort eine feste Polizeiwache.