Erpresser gibt sich in Berlin als Escort-Dame aus: Vier Jahre Haft
5300 Euro Beute machte ein Intensivtäter aus Berlin damit, dass er Internetbekanntschaften bedrohte und erpresste. Vor Gericht sagte er, „dass es nicht so schlimm ist“.

Berlin-Ein Mann, der sich im Internet als Escort-Dame angeboten und zwei Interessenten erpresst hatte, ist für diese und weitere Taten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 37-Jährigen am Mittwoch unter anderem der räuberischen Erpressung, des Betrugs und der Körperverletzung schuldig. Zudem wurde die Einziehung der erlangten Beute in Höhe von rund 5300 Euro angeordnet.
Der geständige Angeklagte wird bei der Berliner Staatsanwaltschaft als erwachsener Intensivtäter geführt. Er habe bereits mehr als zwölf Jahre hinter Gittern verbracht, hieß es im Prozess. Verhandelt wurde über drei Anklagen. In einem Fall ging es um Schläge und Tritte gegen eine Frau.
Falsche Escort-Dame droht Kunden mit Entführung
Er hatte sich laut Ermittlungen zunächst im April 2022 von einem damals 58-Jährigen über eine Internetplattform als angebliche Escort-Dame buchen lassen. In den folgenden Tagen gab er sich gegenüber dem Kunden erst als Fahrer der angeblichen Dame aus, dann als ihr gekränkter Ehemann. In dieser Rolle habe er „Blut oder Ehre“ gefordert und Geld verlangt. Später habe er mit einer Entführung gedroht. Jedes Mal zahlte der Kunde - insgesamt 4320 Euro.
Im Juni 2022 ließ sich der Angeklagte von einem weiteren Interessenten als vermeintliche Escort-Dame buchen. Als der damals 32 Jahre alte Kunde das Treffen stornierte, habe der 37-Jährige unter Androhung von Gewalt vermeintliche Gebühren sowie Geld wegen einer fehlenden Entschuldigung für das Absagen verlangt, so das Gericht.
Der Angeklagte hatte zu dem Schwindel als angebliche abendliche Begleiterin erklärt, er habe gedacht, „dass es nicht so schlimm ist“ und er sich „Geld holen kann ohne zu schlagen“. Er habe mit der Beute seinen damaligen Drogenkonsum finanziert. Die verhängte Strafe entsprach im Wesentlichen dem Antrag des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
