Mann überfallen und Auto geraubt: Jugendstrafen

Sie überfielen auf einem Parkplatz einen Mann, prügelten auf ihn ein und flohen mit seinem Auto: Drei 21, 18 und 17 Jahre alte Angeklagte sind nach der Gewal...

ARCHIV - Eine Darstellung der Göttin Justitia.
ARCHIV - Eine Darstellung der Göttin Justitia.Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Berlin-Sie überfielen auf einem Parkplatz einen Mann, prügelten auf ihn ein und flohen mit seinem Auto: Drei 21, 18 und 17 Jahre alte Angeklagte sind nach der Gewalttat in Brandenburg an der Havel zu Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die geständigen jungen Männer am Donnerstag des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die in Berlin wohnenden Angeklagten hätten sich ein „Auto besorgen“ wollen, weil zum Zeitpunkt der Tat keine Bahn fuhr, hieß es im Urteil.

Der inzwischen 63 Jahre alte Mann war am frühen Morgen des 4. Novembers vergangenen Jahres auf dem Weg zur Arbeit in Berlin, als er gegen 3.40 Uhr auf einem Parkplatz am Hauptbahnhof in Brandenburg an der Havel von einer Gruppe junger Männer umzingelt wurde. Einer der Angeklagten habe den 63-Jährigen nach der nächsten Zugverbindung gefragt, dann sei er unter Vorhalt einer Schreckschusspistole zur Herausgabe von Wertsachen und seiner Autoschlüssel aufgefordert worden, hieß es im Urteil.

Als der Mann entkommen wollte, wurde er zu Boden gebracht, getreten und geschlagen. Der 21-Jährige hatte einen Schlagstock eingesetzt, der 18-Jährige feuerte laut Anklage einen Schuss in Richtung des Opfers ab. Der 63-Jährige habe Verbrennungen am Ohr erlitten sowie Hämatome und Schwellungen. „Prügel kamen von allen Seiten“, hatte der betroffene Sicherheitsmitarbeiter bei der Bahn im Prozess geschildert. Er sei vier Monate nicht arbeitsfähig gewesen.

Die Angeklagten hatten umfassend gestanden und um Entschuldigung gebeten. Der 18-Jährige sagte, sie seien nach Brandenburg an der Havel gefahren, weil er eine Freundin besuchen und außerdem „mit einem Jungen was klären“ wollte.

Gegen den 18-Jährigen erging mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft die höchste Strafe. Der 21-Jährige erhielt zweieinhalb Jahre Jugendhaft. Gegen den 17-Jährigen wurden unter Einbeziehung einer früheren Strafe zwei Jahre und drei Monate Haft verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von bis zu drei Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf mildere Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.