Buschmann: Co-Mutterschaft für lesbische Paare noch in diesem Jahr

Mit dem Gesetz sollen Kinder nach der Geburt rechtlich zwei gleichgestellte Mütter haben dürfen. Keine Frau soll sich danach als Elternteil zweiter Klasse fühlen.

Justizminister Marco Buschmann will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Co-Mutterschaft vorlegen.
Justizminister Marco Buschmann will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Co-Mutterschaft vorlegen.imago/Janine Schmitz

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will noch in diesem Jahr die sogenannte Co-Mutterschaft für lesbische Paare auf den Weg bringen. „Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben – und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Justizminister sei zuversichtlich, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde, der zumindest für „die unkompliziert gelagerten Fälle“ einen zeitgemäßen Rechtsrahmen schaffe, sagte der FDP-Politiker weiter. Als Beispiel nannte er Geburten nach einer registrierten Samenspende für lesbische Paare. „In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben.“ Da sei es „eine gute Sache“, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt würden.

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Buschmann: „noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung“

Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. „Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren.“

Bereits im Februar dieses Jahres hatte Buschmann Diskussionen zu einer gesetzlichen Regelung der Elternschaft für lesbische Paare angestoßen. „Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll“, sagte der FDP-Politiker der Rheinischen Post.