Die verbindliche Ausnahmeregelung für frisch Geimpfte im Herbst in Zusammenhang mit der Maskenpflicht ist offenbar gestrichen. Zunächst hatte es in der Vorlage für ein neues Infektionsschutzgesetz geheißen, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Das soll nun doch nicht gelten.
Die Länder müssen demnach diese Regelung nicht zwingend umsetzen, sie wird in eine „Kann“-Regelung umgewandelt, berichtete das RND unter Berufung auf Koalitionskreise. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist.
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Mit den Änderungen an der Vorlage ging die Ampelkoalition offenbar auf die Forderung vieler Bundesländer ein. Die Bitte der Länder, im Infektionsschutzgesetz konkrete Parameter für das Inkrafttreten bestimmter Schutzkonzepte zu verankern, erfüllte die Koalition hingegen nicht, wie das RND berichtete.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für die Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst legen. Die Ministerrunde soll eine Formulierungshilfe des SPD-geführten Bundesgesundheitsministeriums und des FDP-geführten Bundesjustizministeriums beschließen, auf deren Grundlage die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten sollen. Sie stehen dabei unter Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen.
