Bahn will Maskenmuffel notfalls vor die Tür setzen

Die meisten Fahrgäste halten sich laut Bahn an die Maskenpflicht. Unbelehrbare Maskenverweigerer müssen nun aber mit einer härteren Gangart rechnen.

Auch im ICE gilt Maskenpflicht - für Personal und Gäste.
Auch im ICE gilt Maskenpflicht - für Personal und Gäste.
imago images/Future Image

Berlin-Die Bahn will die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen zum Schutz vor dem Coronavirus notfalls mit Verweisen durchsetzen. „Wenn eine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar“, erklärte der bundeseigene Konzern am Montag in Berlin. Bei Fahrgästen, die sich hartnäckig weigern, seien solche Verweise bereits möglich. Zusammen mit der Bundespolizei werde dies auch „konsequent“ umgesetzt.

Die Bahn betonte: „Nach wie vor hält sich die große Mehrheit der Reisenden an die Maskenpflicht.“ Weigerten sich Fahrgäste nach wiederholter Aufforderung, sei das nicht zu akzeptieren. Dann werde der Fahrgast am nächsten Halt aus dem Zug gebeten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums - gegebenenfalls komme die Bundespolizei hinzu und zeige Verstöße auch an.

Zugverweise sind nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung möglich, wie das Bundesverkehrsministerium erläuterte. Das Papier legt fest, dass „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen“, von der Beförderung ausgeschlossen werden können - ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.

Dazu, wie viele Fahrgäste schon aussteigen mussten, wurden keine Angaben gemacht. Die Bahn erklärte, über die Maskenpflicht informiere sie breit in Zügen, in Bahnhöfen und im Internet. Dabei gehe es auch darum, „gegenseitige Rücksichtnahme zu leben und Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen und in der Gesamtbevölkerung zu empfinden“. Das Verkehrsministerium forderte die Bahn auf, strikt auf die Maskenpflicht zu achten. Der Konzern soll dem Bund zudem regelmäßig darüber berichten.

Zur Frage von Bußgeldern erläuterte das Bundesinnenministerium, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten, die teils Sanktionen bei Verstößen vorsehen. Es komme also darauf an, wo ein Fernzug bei einem Verstoß gerade unterwegs sei - darüber könne dann die zuständige Landesbehörde informiert werden.