Leipzig/ Dresden-Seit Montag gilt die Maskenpflicht in Sachsen auch im Auto, wenn mehrere Personen aus mindestens zwei unterschiedlichen Hausständen zusammen im Wagen sitzen. Die Regelung gilt nach Angaben von Sachsen Sozialministerin Petra Köpping (SPD) „besonders für berufliche Fahrgemeinschaften wie etwa für Handwerker“. So wurde Köpping bei Bekanntgabe der Verordnung von mehreren Medien zitiert. Auch der Fahrer einer solchen Fahrgemeinschaft muss eine Maske tragen. Am Mittwoch trugen allerdings weder Köpping noch ihr Fahrer eine Maske.
Das räumte die sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer bei Facebook veröffentlichten Stellungnahme ein. „Vertieft in Arbeit und in ein Telefonat zum Impfen habe ich heute im Auto keine Maske getragen“, schreibt Köpping in dem am Mittwoch veröffentlichen Beitrag. Ein Reporter der Bild-Zeitung habe sie fotografiert, „offenbar aus dem Gebüsch“.
Köpping versichert in ihrer Stellungnahme, sie sei sich „der Vorgaben der Corona-Schutzverordnung selbstverständlich bewusst und stehe dahinter. Entsprechende Bußgelder gelten auch für mich“. Wer sie kenne, wisse aber, dass sie „strikt Maske trage, natürlich auch im Ministerium“. Politiker seien zwar „Vorbilder, aber auch nur Menschen. Ihre Petra Köpping“.
Meistgelesene Artikel
