Pandemie : Maskenpflicht in Bus und Bahn: BVG hat bislang 470 Strafen verhängt
Wer ohne Maske erwischt wird, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Das Geld behält die BVG.

BerlinWer in Bus oder Bahn keine Maske trägt, riskiert 50 Euro Strafe. Diese Regelung gilt seit dem 8. Juli 2020. Der AfD-Abgeordnete Gunnar Lindemann wollte in einer Kleinen Anfrage wissen: „Wie viele Bußgelder/ Vertragsstrafen in welcher Höhe hat die BVG bisher wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht vergeben? “
Die BVG ließ über den Senat mitteilen: „Bisher wurden 470 Vertragsstrafen verhängt“. Bei einem Verstoß erhebt die BVG nach Paragraph Fünf 5 („Verstöße gegen die Nutzungsordnung“) eine Vertragsstrafe von 50 Euro. Das ergibt eine Summe von 23.500 Euro.
Lindemann wollte weiter wissen, wofür die BVG die eingenommenen Gelder verwendet. Dazu heißt es: „Die (auf Grundlage der Nutzungsverordnung der BVG eingezogenen) Gelder gehen in den Haushalt der BVG.“
Schließlich fragte der AfD-Politiker noch, welche Kosten verursacht die Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht, die bei der BVG entstanden sind. Die Antwort: „Die Verkehrsunternehmen teilen hierzu mit, dass die Kontrollen im Rahmen der bestehenden Sicherheitskonzepte (Streifendienst des Sicherheitspersonals) durchgeführt werden. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.“