Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Corona-Schutzregeln für den Herbst und Winter beschlossen. Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben – etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Im Falle hoher Ansteckungszahlen bekommen die Länder die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen weitergehende Maßnahmen zu beschließen.
„Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden.“ Ziel der neuen Regeln sei es, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. „Ich rechne nicht mit einem Flickenteppich“, sagte Lauterbach.
Buschmann sagte, viele hätten das Gefühl: „Kann dieser ganze Mist nicht einfach vorbei sein.“ Doch er meinte: „Das Virus ist eben nicht weg.“ Im Grunde ordne der Bund nur höhere Standards in Heimen an. „Alles andere, was wir vorsehen, sind ja reine Rechtsgrundlagen, also Optionen, die die Länder ziehen können, aber nicht müssen.“ Die Länder könnten immer auch weniger machen.
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750 Euro für Impf-Beauftragte in Pflegeheimen
Lauterbach und sein Ministerkollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten das Regelwerk zuletzt auf Druck der Länder an einigen Stellen verändert. Der Bund machte nun etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen.
Kritik an den ursprünglichen Plänen der Ampel-Koalition hatte sich vor allem an dem Vorhaben entzündet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritiker bemängelten, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.
Die Koalition hat dies nun in eine „Kann“-Regelung umgewandelt: Die Länder müssen sie also nicht zwingend umsetzen. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Corona-Arzneimitteltherapie kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.
Bundesweit Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeug
Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt nach dem Willen der Bundesregierung auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen. Bundesweit soll ab Oktober eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen – zwingend sind diese Ausnahmen für negativ Getestete, optional sind die Ausnahmen für frisch Genesene und vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als sogenannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Auf deren Grundlage sollen nun die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten und beschließen. Dieses Verfahren wird oft angewendet, wenn die Gesetzgebung schnell gehen soll. Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.
Gelockerte Corona-Einreiseregeln werden verlängert
Die gelockerten Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer bei der Einreise nach Deutschland sollen zudem auch über das Monatsende hinaus bleiben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die dazu Ende August auslaufende Verordnung vorerst bis 30. September zu verlängern. Die Vorgaben waren angesichts der entspannteren Pandemie-Lage vor der Sommerferienzeit gelockert worden. Seit Ende Mai müssen Einreisende ab zwölf Jahren keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr dabei haben.
Lauterbach sagte: „Sollten sich besonders gefährliche Virusvarianten entwickeln, müssen wir verhindern, dass sie sich zu schnell ausbreiten.“ Die Verordnung werde daher verlängert, um sich darauf vorbereiten zu können. Grundsätzlich als „Notbremse“ bestehen bleiben daher Regeln für Gebiete, in denen neue Varianten kursieren. Einreisende von dort müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Derzeit ist jedoch auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land aufgeführt, das von der Bundesregierung als „Virusvariantengebiet“ eingestuft worden ist.
