Ein 37-Jähriger hat den Pharmahersteller Astrazeneca verklagt. Der Mann hatte sich im Mai vergangenen Jahres mit dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen. Er erlitt anschließend eine wohl seltene, aber extrem gefährliche Sinusvenenthrombose. Das berichtet der MDR. In dem Bericht heißt es weiter, dass der Mann nur dank dem schnellen Handeln seiner Ärzte überhaupt noch lebe. Er habe auf der Schlaganfall-Akutstation der Uniklinik Köln gelegen und sei nach seiner Entlassung noch „wochenlang arbeitsunfähig“ gewesen. Zudem habe er „wegen der Gefahr eines erneuten Gefäßverschlusses monatelang sein Blut testen lassen“ und blutverdünnende Medikamente nehmen müssen.
In dem MDR-Bericht heißt es weiter, dass sowohl die Uniklinik Köln als auch die Universität Greifswald, die das Blut untersucht hatte, bescheinigen, dass der Mann „aufgrund der Impfung den seltenen Impfschaden, eine Sinusvenenthrombose, erlitten hätte“. Die „„Aussagelast der ärztlichen Gutachten sei in diesem Fall extrem eindeutig“, zitiert der MDR den Wiesbadener Anwalt des Klägers, Joachim Cäsar-Preller. Das mache den Fall einzigartig, weil „diese medizinischen Daten sonst kaum jemand“ habe.
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Dennoch habe der Impfstoffhersteller einen außergerichtlichen Vergleich abgelehnt. In einem Schreiben, das dem MDR nach eigener Aussage vorliegt, habe der Konzern das „positive Risiko-Nutzen-Verhältnis“ seines Impfstoffes Vaxzevria betont. Das „sehr geringe“ Risiko, eine Sinusvenenthrombose mit einer Thrombozytopenie zu erleiden, sei „zum Zeitpunkt der Impfung bekannt und Teil der Produktinformation“ gewesen. Aus diesem Grunde sei man „nicht zu Schadensersatz verpflichtet“, wenn sich ein „solches sehr seltenes Risiko“ im Einzelfall „bedauerlicherweise verwirkliche“. Daher zog der Impfgeschädigte vor Gericht.
Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff als Ursache für die Erkrankung?
Laut MDR haben die zuständigen Richter nun einen Gutachter beauftragt. Er soll zum einen die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass „die Impfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff Ursache für die Erkrankung des Klägers“ war. Zum anderen soll der Experte prüfen, ob in den Fachinformationen des Herstellers „insbesondere – aus damaliger medizinischer Sicht – zutreffend auf eine mögliche Thrombose oder eine Thrombozytopenie eingegangen wurde“.
Nach einer Impfung kann das Blut des Impflings in seltenen Fällen klumpen. Es können sich Blutgerinnsel bilden, die die Blutbahn verstopfen können. Das für die Sicherheit der Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut beschreibt diese Erkrankung „als schwerwiegende, in einigen wenigen Fällen auch tödliche Nebenwirkung“ der beiden Vektorimpfstoffe von Astrazeneca und Johnson & Johnson.
