Mecklenburg-Vorpommern hebt Quarantänepflicht für Gäste aus Risikogebieten auf

Von Mittwoch an reicht in Mecklenburg-Vorpommern ein aktueller negativer Corona-Test für Urlauber, die aus Risikogebieten stammen.

Warnemünde: Ein Spaziergänger ist an der aufgewühlten Ostsee unterwegs. 
Warnemünde: Ein Spaziergänger ist an der aufgewühlten Ostsee unterwegs. dpa/ZB/Bernd Wüstneck

Schwerin-Mecklenburg-Vorpommern gibt seinen harten Kurs beim Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten auf. Nach wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten Gerichtsurteil einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche am Sonnabend darauf, dass für Urlaub im Nordosten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang geforderte mehrtägige Quarantäne und ein folgender zweiter Test entfallen somit. Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern, war die bundesweit schärfste und hatte für massive Kritik gesorgt.

Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen Mecklenburg-Vorpommern jedoch weiterhin nicht besuchen. Und auch für Reisende aus ausländischen Risikogebieten bleiben die bisherigen Regeln in Kraft. „Für das Inland sehen wir, dass in den Risikogebieten jetzt Einschränkungen herrschen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb seien Quarantäne und zweiter Test verzichtbar, nicht aber - anders als in vielen anderen Bundesländern - der erste Test. „Wir sind Tourismusland (...) und wir müssen weiter (...) für Sicherheit sorgen.“

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Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern: Aktuell negativer Test reicht aus

Die nun vereinbarte Regelung mit einem negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, gilt als Kompromiss. Gerichte in Schleswig-Holstein und Hamburg hatten dieses Verfahren bestätigt, so dass die Landesregierung auf eine ähnliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald hoffen kann. Andere Bundesländer verzichten inzwischen auf Gesundheitsnachweise.

Das Gericht in Greifswald hatte angekündigt, Anfang der Woche über drei vorliegende Eilanträge gegen die Quarantäneregeln in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Ob die Anträge möglicherweise zurückgezogen werden, war zunächst unklar.

Nach Einschätzung der Tourismuswirtschaft kamen die bislang in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einreisebestimmungen für Besucher aus Corona-Hotspots einem Beherbergungsverbot gleich. Die Branche, die nach dem coronabedingten vollständigen Reisestopp im Frühjahr im Nordosten in der Sommersaison wieder im Aufwind war, musste deshalb im Herbst einen Rückschlag hinnehmen.

So fielen Touristen insbesondere aus Berlin weg, weil in der Bundeshauptstadt zu Beginn der Herbstferien die Infektionszahlen die kritische Marke von 50 neuen Ansteckungen je 100.000 Einwohnern in einer Woche überstiegen. Auch aus anderen Risikogebieten Deutschlands blieben Urlauber trotz Vorbuchungen weg. Der Landestourismusverband beziffert die Umsatzverluste mit 60 bis 80 Millionen Euro.