Schwerin-In Mecklenburg-Vorpommern müssen Reiserückkehrer aus deutschen Corona-Hochrisikogebieten in eine Zwangsquarantäne. Ausgenommen sind nur Personen, die in anderen Bundesländern engste Familienangehörige besucht haben. Wer bei entfernten Verwandte oder Freunden war, muss für zehn Tage in Isolation, die nur durch zwei negative Tests auf fünf Tage verkürzt werden kann. Das beschloss die Landesregierung in einer Sondersitzung.
Mit der Vorschrift will sie einer verstärkten Einschleppung des neuartigen Coronavirus vorbeugen. Ministerpräsidentin Manuela Schwerin (SPD) befürwortete die Regelung, innerhalb der SPD/CDU-Koalition soll sie umstritten sein. Als Hochrisikogebiete gelten den Angaben zufolge Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

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Die Vorschrift war zuvor auf massive Kritik gestoßen. So hatte der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, eine solche Ungleichbehandlung als rechtlich fragwürdig eingestuft. Zudem werde damit die Freizügigkeit mehr als sonst in Deutschland eingeschränkt, ohne dass die Infektionslage im Land schlimmer sei, so Crone.
Die Landesregierung hatte bereits in der sogenannten ersten Infektionswelle im Frühjahr strenge Reise- und Bewegungsbeschränkungen erlassen. So waren selbst Einheimischen Strandbesuche untersagt und Besitzern von Ferienwohnungen deren Nutzung verboten worden. Solche Maßnahmen sorgten für erheblichen Unmut in der Bevölkerung und hatten vor Gerichten teilweise nicht Bestand.
