Als Baby vertauschte Spanierin klagt auf drei Millionen Euro Schadenersatz

Der Irrtum wurde bei einem DNA-Test im Zuge einer Unterhaltsklage entdeckt worden, berichten spanische Medien. 

Heutzutage sind Verwechslungen von Babys praktisch unmöglich. (Symbolbild)
Heutzutage sind Verwechslungen von Babys praktisch unmöglich. (Symbolbild)imago

Logroño-Eine 19-jährige Spanierin hat Medienberichten zufolge die Gesundheitsbehörde von La Rioja auf drei Millionen Euro Schadenersatz verklagt, weil sie als Baby in einem Krankenhaus in der Stadt Logroño vertauscht wurde. Die Frau sei deshalb 2002 in eine Familie mit vielen Problemen gekommen und mit ihrer vermeintlichen Großmutter aufgewachsen, meldete die Nachrichtenagentur Europa Press am Dienstag unter Berufung auf den Anwalt der Klägerin, José Saez-Morga.

Die andere Frau, die ebenfalls bei einer falschen Familie aufwuchs, sei darüber inzwischen informiert worden, habe aber bisher keine Klage eingereicht, berichteten der staatliche TV-Sender RTVE und die Zeitung El País. Die Gesundheitsbehörde habe die durch „menschlichen Irrtum“ erfolgte Verwechslung eingeräumt, wolle aber nur 215.000 Euro Entschädigung zahlen.

Babys waren als Frühgeburten in einem Brutkasten vertauscht worden

Die beiden Babys waren als Frühgeburten in einen Brutkasten gekommen und dabei vertauscht worden, schrieb Europa Press unter Berufung auf die heutige Gesundheitsministerin der nordspanischen Region La Rioja, Sara Alba. Der Irrtum sei erst 2017 bemerkt worden, als im Zuge einer Unterhaltsklage der „Großmutter“ der Klägerin gegen den „Vater“ DNA-Tests ergaben, dass weder er noch die „Mutter“ die biologischen Eltern waren.

Die Klägerin warte nun auf das Ergebnis eines DNA-Tests des mutmaßlichen Vaters, um ihre biologischen Eltern eindeutig zu identifizieren. Ihre wahrscheinliche Mutter sei schon 2018 gestorben.

Ministerin Alba betonte den Berichten zufolge, die heutigen Sicherheitsmaßnahmen in den Kreißsälen machten eine Verwechslung wie 2002 praktisch unmöglich.