Diskriminierung: Mehr als 100 Beschwerden – 23 gegen Polizei

Ein halbes Jahr nach Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes sind laut Justizverwaltung insgesamt 108 Bürgerbeschwerden beim Senat eingegangen.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)imago images/Emmanuele Contini

Berlin-Ein halbes Jahr nach Verabschiedung des Landesantidiskriminierungsgesetzes in Berlin sind bei Behörden 108 Bürgerbeschwerden auf Grundlage der neuen Regelung eingegangen. Dabei ging es um Sachverhalte, bei denen sich Menschen aus unterschiedlichen Gründen von Behördenvertretern diskriminiert fühlten. Das teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit. 

23 Beschwerden betrafen demnach die Polizei, acht die Verkehrsbetriebe BVG und sechs Bürgerämter. Andere Sachverhalte betrafen etwa Gerichte, Finanzämter, das Amt für Einwanderung, das Jobcenter sowie Standes- oder Jugendämter. In 43 Fällen fühlten sich Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. 27 Male war das aufgrund von Behinderungen der Fall, 18 Male aufgrund von Erkrankungen und 12-mal aufgrund des Geschlechts. Als Gründe für mutmaßliche Benachteiligungen nannten Bürger auch ihre sexuelle Identität, ihren sozialen Status oder ihr Alter.

Das in dieser Form bundesweit einmalige Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land ermöglichen. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an eine neu geschaffene Ombudsstelle, die bei der Justizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft und nach Lösungen gesucht.

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