Mehr Kinderkrankentage – Bundesrat stimmt zu

Gesetz soll zügig in Kraft treten und rückwirkend zum 5. Januar gelten.

Bundesrat in Berlin (Archivbild).
Bundesrat in Berlin (Archivbild).imago images/Political-Moments

Berlin-Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes in diesem Jahr ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am Montag in einer Sondersitzung den Plänen abschließend zugestimmt. Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, sollen dafür auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen können. Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird zudem von zehn auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.

Nach dem Bundesratsbeschluss kann das Gesetz nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zügig in Kraft treten und soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Durch die Regelung müssen zumindest gesetzlich Krankenversicherte – für privat Versicherte gilt die Regelung nicht – nicht ganz so große Einkommensverluste hinnehmen. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Normalerweise zahlt es die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter zwölfjährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit Behinderung gilt das über diese Altersgrenze hinaus.