Michael Wendler klagt mit Erfolg gegen Arzt
Ein Schönheitschirurg deutete im Interview an, ein Attest Wendlers zur Befreiung von der Maskenpflicht könnte gefälscht sein. Das darf der Arzt nicht mehr.

Der juristische Streit zwischen Schlagersänger Michael Wendler (49/„Sie liebt den DJ“) und einem Düsseldorfer Schönheitschirurgen um angeblich ehrenrührige Behauptungen ist beigelegt. Der Arzt gab am Mittwoch über seinen Anwalt vor dem Landgericht Düsseldorf eine Unterlassungserklärung ab.
In dem Eilverfahren wollte der Schlagersänger dem Arzt Äußerungen über ein Attest verbieten lassen. Der Mediziner hatte Mitte Februar in einem Interview mit der Bild-Zeitung angedeutet, das unter seinem Namen ausgestellte Attest, welches den Musiker von der Maskenpflicht wegen der Corona-Pandemie befreit, könnte gefälscht sein. Diese Bemerkung werde der Mediziner nicht wiederholen, erklärte sein Anwalt.
Das Landgericht hatte den Streitwert zunächst auf 145.000 Euro festgesetzt und nach der mündlichen Verhandlung auf die Hälfte reduziert. Der Sänger und der Arzt mussten nicht persönlich erscheinen.
Anwalt Wendlers: Arzt hat gegen Schweigepflicht verstoßen
Ein Punkt blieb strittig. So soll der Mediziner im Interview Details aus der Krankengeschichte des Schlagersängers mitgeteilt haben. Damit habe der Schönheitschirurg gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, meinte der Anwalt Wendlers. Die Gegenseite widersprach und verwies auf eine vertragliche Vereinbarung. In der Frage will das Gericht eine Entscheidung am 20. April verkünden.
Der in den USA lebende Sänger („Der Wendler“) hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung „grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung“ in der Corona-Krise vorwarf.
