Mietendeckel-Rechner ermittelt zulässige Nettokaltmiete

Ab dem 23. November müssen Vermieter in Berlin überhöhte Mieten absenken. Aber wie viel ist zu viel? Antwort darauf soll der Mietendeckel-Rechner geben.

Ab dem 23. November müssen Vermieter überhöhte Mieten absenken.
Ab dem 23. November müssen Vermieter überhöhte Mieten absenken.imago images/Jürgen Heinrich

Berlin-In Berlin tritt ab dem 23. November die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft. Das bedeutet, dass Bestandsmieten, die mehr als 20 Prozent über den zulässigen Mietobergrenzen liegen, abgesenkt werden müssen. Am Montag hat auch der Senat einen Mietendeckel-Rechner vorgestellt, mit dem Bürger selbst ausrechnen können, ob ihre Miete als überhöht gilt und damit gesenkt werden muss. Auch die Berliner Zeitung bietet einen vom Berliner Mieterverein (BMV) entwickelten Mietendeckelrechner an.

Liegt das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, können Mieter ihre Vermieter kontaktieren oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschalten. Auch das funktioniere über ein Online-Formular, teilte die Stadtentwicklungsverwaltung mit.

Seit 23. Februar sind im Zuge des Berliner Mietendeckels die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ab kommenden Montag (23. November) sind überhöhte Mieten gesetzlich verboten. Das gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über den vom Staat festgelegten Obergrenzen liegt, die seit Februar bereits bei Neuvermietungen zum Tragen kommen.

Die Mietobergrenzen bemessen sich nach Ausstattung, Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen und Lage der Wohnung. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel geht davon aus, dass auf dieser Basis etwa 340.000 Wohnungen überhöhte Mieten aufweisen, die gesenkt werden müssen. „Wird der Vermietende nicht von alleine tätig, setzt die Verwaltung den Anspruch der Mieterinnen und Mieter durch“, so der Linke-Politiker.

Über die Verfassungsmäßigkeit des bundesweit einmaligen Mietendeckels in Berlin entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im zweiten Quartal kommenden Jahres. Bis dahin empfiehlt Scheel den Mietern, die eingesparte Miete zur Seite zu legen.