Berlin: Senat will Mieterhöhungen verhindern und Kappungsgrenze verlängern
Der rot-grün-rote Senat kommt am Dienstag in einer Sitzung zusammen. Dabei sollen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und Jugendgewalt thematisiert werden.

Der rot-grün-rote Senat will Abstriche beim Schutz vor deutlichen Mieterhöhungen verhindern. Bei seiner turnusmäßigen Sitzung (10 Uhr) am Dienstag soll auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) die Verlängerung der bisherigen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen beschlossen werden. Derzeit dürfen Mieten in Berlin in drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Der jüngste entsprechende Beschluss dazu stammt aus dem Jahr 2018, er gilt aber nur noch bis Mai. Der rot-grün-rote Senat plant, ihn um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Berliner Senat will Jugendgewalt verhindern
Ein weiteres wichtiges Thema der Sitzung ist die Beratung über das Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Jugendgewalt für die Jahre 2023 bis 2025. Das Paket ist die Konsequenz aus den Gipfeln gegen Jugendgewalt, zu denen die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nach den Krawallen in der Silvesternacht eingeladen hatte. Dabei wurden 33 Maßnahmen etwa in den Bereichen Elternarbeit, Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit ins Auge gefasst.
Giffey hatte angekündigt, für 2023 sollten dafür rund 20 Millionen Euro bereitgestellt werden, für 2024 würden 70 Millionen Euro benötigt. Die Summe müsste dann im neuen Doppelhaushalt angemeldet werden, den der neue Senat noch zu beraten hat. Die Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD begannen am vergangenen Donnerstag.
Giffey betont Einigkeit bei Maßnahmen gegen Jugendgewalt
Giffey zufolge besteht grundsätzlich Einigkeit zwischen beiden Parteien, den bisher eingeschlagenen Weg bei den Maßnahmen gegen Jugendgewalt fortzusetzen. Wie ein neuer Finanzsenator die Größenordnung von 70 Millionen Euro für 2024 bewertet, ist offen.
Giffey hatte im Februar angekündigt, der rot-grün-rote Senat werde Anfang März über das Maßnahmenpaket entscheiden. Die Vorlage geht dann an den Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme und muss anschließend formal im Senat beschlossen werden.
