Missbrauchsfall Staufen: Doch Sicherungsverwahrung für Täter
Er war wegen schwerer Vergewaltigung eines Neunjährigen sowie wegen Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Freiburg-In einem neuen Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg ist gegen den Angeklagten doch noch Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das entschied der zuständige Richter am Freiburger Landgericht.
Der Spanier war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung eines zur Tatzeit neunjährigen Jungen sowie wegen Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden wurde.
Präventiv gedacht: Sicherheitsverwahrung
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme: Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.
Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Der Spanier hatte seine Taten gestanden. Es gab acht Urteile in dem Fall.
