Missbrauchsskandal in der Kirche: Gutachter findet Hinweise auf 202 Beschuldigte

Bei 63 Prozent der Beschuldigten handele es sich um Kleriker. Die Aufklärungsarbeit der Kirche sei lückenhaft. Kardinal Woelki suspendiert nun zwei Mitarbeiter. 

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln.
Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln.dpa/Ina Fassbender

Köln-Der Strafrechtler Björn Gercke hat in seinem Gutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs Hinweise auf 202 Beschuldigte festgestellt. Das sagte er bei der Vorstellung der 800 Seiten starken Untersuchung am Donnerstag in Köln. Es gehe um das erste Gutachten dieser Art, in dem ungeschwärzt auch die Namen von Verantwortlichen genannt würden, sagte Gercke. Zusammen mit seinem Team hat er in den vergangenen Monaten die Kirchenakten von 1975 bis 2018 ausgewertet.

Die Opfer waren demnach mehrheitlich Jungen. Bei 63 Prozent der Beschuldigten handele es sich um Kleriker, also Priester. In knapp 32 Prozent der Fälle habe es sich um sexuellen Missbrauch gehandelt, in gut 15 Prozent um schweren sexuellen Missbrauch. Die anderen Fälle stuft Gercke unter anderem als Grenzverletzungen und sonstige sexuelle Verfehlungen ein.

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Gutachter sehen elf Pflichtverletzungen bei Erzbischof Heße

Strafrechtler Gercke warf dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vor. Beim Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sehen Gercke und sein Team dagegen keine Pflichtverletzungen. Das sagten Gercke und die Rechtsanwältin Kerstin Stirner am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Gutachtens.

Die meisten Pflichtverletzungen habe man bei dem 2017 verstorbenen Kardinal Joachim Meisner festgestellt. Auf Meisners Konto gehe ein Drittel aller festgestellten Pflichtverletzungen, nämlich 24. Ihm sei bewusst, dass Meisner in Köln für viele Menschen „Legendenstatus“ habe, sagte Gercke. Weitere Pflichtverletzungen wurden demnach bei Meisners Vorgänger Kardinal Joseph Höffner (1906-1987) und bei ehemaligen Generalvikaren festgestellt.

Gercke: Aktenführung im Erzbistum mangelhaft

Die Aktenführung des Bistums bezeichnete Gutachter Gercke als äußerst mangelhaft. „Wir haben erhebliche Mängel im Hinblick auf die Organisation des Aktenbestands sowie der Aktenführung im Erzbistum festgestellt. Wir haben bei einigen Akten den Eindruck gewonnen, dass Aktenbestandteile fehlten, da die Verfahrensführung nicht nachvollziehbar war“, sagte er.

Ein erstes Gutachten einer Münchner Kanzlei war vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki unter Verschluss gehalten worden, wofür er rechtliche Bedenken anführte. Dieses Verhalten Woelkis hatte eine Vertrauenskrise im größten deutschen Bistum ausgelöst.

Lückenhafte Aufklärung: Woelki entbindet zwei Mitarbeiter vom Dienst

Die Vorstellung des neuen Gutachtens zum Umgang des Erzbistums mit Missbrauchsvorwürfen hatte am Donnerstag sogleich Konsequenzen. Kardinal Rainer Maria Woelki entband zwei Mitarbeiter vorläufig von ihren Dienstpflichten. „Daher möchte ich auch aus der Situation der Stunde heraus und auch auf der Grundlage dessen, was ich hier gerade gehört habe, die gerade Genannten, Weihbischof Schwaderlapp und Herrn Offizial Assenmacher, mit sofortiger Wirkung vorläufig von ihren Aufgaben entbinden“, sagte Woelki in Köln.

Weihbischof Schwaderlapp bietet Amtsverzicht an

Weihbischof Schwaderlapp bot dem Papst seinen Amtsverzicht an: „Ich bitte Papst Franziskus um sein Urteil“, schrieb er am Donnerstag in einer Stellungnahme. „Ich kann nicht Richter in eigener Sache sein.“ Bereits zuvor habe er seinen Vorgesetzten Woelki über diesen Schritt informiert und ihn gebeten, ihn bis zu einer Entscheidung aus Rom von seinen bischöflichen Aufgaben freizustellen.

Schwaderlapp zeigte sich schuldbewusst. Es beschäme ihn, „zu wenig beachtet zu haben, wie verletzte Menschen empfinden, was sie brauchen und wie ihnen die Kirche begegnen muss“. Als Bischof, Priester und Mensch erkenne er seine Fehler an. „Die Menschen, denen ich nicht gerecht wurde, bitte ich an dieser Stelle aufrichtig um Verzeihung, auch wenn ich weiß, dass Geschehenes nicht ungeschehen gemacht werden kann.“