Mit Salzwasser vergiftet: Urteil über mutmaßliche Exorzisten soll Montag fallen

Der Teufel wurde für Kinderlosigkeit verantwortlich gemacht. Ein sogenannter Wunderheiler soll seine Sitzungen teilweise mit Koran-Lesungen begleitet haben.

Eine der angeklagten Personen im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung in Berlin. Eine Frau wurde offenbar mit Salzwasser vergiftet. 
Eine der angeklagten Personen im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung in Berlin. Eine Frau wurde offenbar mit Salzwasser vergiftet. Pressefoto Wagner/Olaf Wagner

Berlin-Im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung durch einen Wunderheiler vor dem Berliner Landgericht wird am Montag das Urteil erwartet. Drei Familienmitglieder sollen auf Empfehlung des ebenfalls angeklagten islamischen Wunderheilers hin im Dezember 2015 eine junge Frau vergiftet haben. Der sogenannte Hodscha empfahl laut Anklage, der 22-jährigen Ehefrau eines Angeklagten Salzwasser zu verabreichen, um einen Teufel auszutreiben, der für die Kinderlosigkeit des Paars verantwortlich sei.

Die ebenfalls angeklagten Eltern des Ehemanns sollen gemeinsam mit ihrem Sohn der jungen Frau über eine Woche hinweg täglich rund anderthalb Liter Salzwasser verabreicht haben. Der sogenannte Wunderheiler soll die Sitzungen teilweise mit Lesungen aus dem Koran begleitet haben.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Die Frau soll das Salzwasser laut Anklage zu Beginn noch freiwillig getrunken haben. Sie litt demnach jedoch unter mehreren Vorerkrankungen, und ihr gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich zusehends.

Verteidigung fordert Freispruch für sogenannten Wunderheiler

Als die Frau nicht mehr selbstständig trinken konnte, sollen die Angeklagten sie den Vorwürfen zufolge festgehalten und ihr das Salzwasser eingeflößt haben. Die Frau starb nach einer Woche im Krankenhaus.

Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den angeklagten Ehemann Wajdi H. fünf Jahre, für dessen Mutter Widad A. drei Jahre und drei Monate und für dessen Vater Mohamad H. zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Für den sogenannten Wunderheiler Mazen K. plädierte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Zahlung von 3000 Euro.

Die Verteidigung forderte vor dem Landgericht für den Ehemann und seine Mutter nicht mehr als zwei Jahre Haft. Für den Wunderheiler verlangte sie einen Freispruch. Der Prozess hatte im November vergangenen Jahres begonnen.