Berlin-Ein Gastronom in Berlin-Mitte muss wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung ein Bußgeld von 5000 Euro zahlen. Das teilte das Bezirksamt am Dienstagnachmittag mit. Der Gastronom hatte laut dem Amt eine illegale Tanzparty veranstaltet, bei der die Hygienevorschriften missachtet wurden.
Aktuell kontrollieren in Mitte wöchentlich zwölf Doppelstreifen Restaurants, U-Bahnstationen, Gewerbebetriebe und im öffentlichen Raum die Einhaltung der Corona-Verordnung.
Seit dem 27. Juni seien mehr als 1000 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verordnung erfasst worden, hieß es vom Bezirksamt. Bei entsprechender Schwere der Verstöße und bei Uneinsichtigkeit werde der Bußgeldrahmen entsprechend ausgeschöpft – so wie bei dem Gastronomen, der die Tanzparty veranstaltet hatte.
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„Bei den Corona-Kontrollen geht es nicht um die absolute Höhe der eingenommenen Bußgelder, sondern vor allem um einen effektiven Infektionsschutz. Polizei und Ordnungsamt arbeiten in Mitte eng zusammen, es gab mehrere gemeinsame Einsätze in gastronomischen Betrieben und U-Bahnhöfen“, sagte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel. „Nur wenn sich alle an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln halten, ist es möglich, die Pandemie einzudämmen und steigende Infektionszahlen zu verhindern. Nach Erlass der hohen Bußgelder haben wir nun auch die Möglichkeit, Schließungen von gastronomischen Betrieben als verhältnismäßig und somit rechtmäßig durchzusetzen.“