Berliner Gericht: BVG darf Falschparker abschleppen

Autofahrer aufgepasst: Die Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Autos umsetzen, wenn diese den Betriebsablauf behindern.

Eine Berliner U-Bahn fährt an einem großem Schild mit dem Logo der BVG vorbei (Symbolbild).
Eine Berliner U-Bahn fährt an einem großem Schild mit dem Logo der BVG vorbei (Symbolbild).dpa/Fabian Sommer

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen Autos umsetzen, die Busse und Trams blockieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit erstmals die neue Regelung nach dem Mobilitätsgesetz überprüft, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Die BVG schicken seit Januar 2020 auch eigene Abschleppfahrzeuge los, um ihre Strecken schneller frei zu bekommen. Rund 18.500 Fahrzeuge wurden seitdem (Stand 31. Mai) umgesetzt, wie das Unternehmen am Montag auf Anfrage mitteilte. Allein 3.500 Autos waren es im laufenden Jahr.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz geschaffen. Dies ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Die BVG nehme im Rahmen der Gefahrenabwehr Ordnungsaufgaben wahr, hieß es. (Az. VG 11 K 298/21).

Autofahrer verliert vor Gericht

Im konkreten Fall hatte ein Autobesitzer geklagt, dessen Wagen am 25. Oktober 2020 in den frühen Morgenstunden in Berlin-Weißensee weniger als 15 Meter entfernt von einer Bushaltestelle abgestellt war. Ein Mitarbeiter der BVG hatte die Umsetzung des Fahrzeuges veranlasst. Der Autobesitzer sollte dafür laut Gebührenbescheid 208,33 Euro zahlen. Dagegen wehrte er sich vor Gericht mit dem Argument, er habe niemanden behindert.

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Damit hatte er jedoch keinen Erfolg. Eine konkrete Behinderung sei in einem solchen Fall nicht erforderlich, weil der reibungslose Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs wichtiger sei, argumentierte die zuständige 11. Kammer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Autobesitzer kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufung beantragen.

BVG erhält weitreichende Kompetenzen

Aus Sicht der BVG trägt die Entscheidung dazu bei, den Nahverkehr attraktiv zu halten. „Ein falsch abgestellter Pkw reicht, um die Weiterfahrt einer Straßenbahn und damit Hunderter von Fahrgästen zu blockieren“, sagte ein Sprecher. „Deshalb ist es für alle wichtig, dass wir nicht den Umweg über die Berliner Polizei einschlagen müssen, sondern weiterhin direkt handeln können.“

Früher konnte das Unternehmen nur über die Polizei Fahrzeuge entfernen lassen. Heute geschieht dies zusätzlich. Nach eigenen Angaben haben die BVG sieben Abschleppfahrzeuge im Einsatz. Die Kosten fürs Abschleppen liegen bei rund 208 Euro, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht bei 650 Euro.