Moers: BGH kassiert erneut Urteil zu tödlichem Raser-Unfall
Am Ostermontag 2019 lieferte sich ein junger Mann mit einem anderen Mann ein illegales Autorennen. Eine Fahrerin starb. Der BGH hob nun auch das zweite Urteil gegen den Fahrer auf.

Karlsruhe-Nach einem tödlichen Raser-Unfall in Moers westlich von Duisburg muss ein drittes Mal gegen den hauptverantwortlichen Fahrer am Landgericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch das zweite Urteil gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Duisburger Landgericht (Az. 4 StR 211/22). Die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers wollen erreichen, dass der Mann doch wegen Mordes verurteilt wird.
Am Ostermontag 2019 hatten sich zwei Männer gegen 22 Uhr mit PS-starken Autos in einem Wohngebiet ein illegales Rennen geliefert. Dabei beschleunigte der Angeklagte binnen Sekunden auf mehr als 160 Kilometer pro Stunde – auf der Gegenfahrbahn. Als eine 43 Jahre alte Frau etwa 100 Meter weiter vorn in ihrem Kleinwagen auf die Straße einbog, konnte er nicht mehr stoppen oder ausweichen. Die Frau erlitt beim Aufprall schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag.
Familie will Verurteilung wegen Mordes erreichen
Der Unfallverursacher der es nie durch die theoretische Führerscheinprüfung geschafft hatte, von der Unfallstelle und tauchte unter. Erst eine Woche später stellte er sich der Polizei, da lief schon eine öffentliche Fahndung. Das Landgericht Kleve verurteilte den damals 22-Jährigen 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Dieses Urteil hob der BGH auf, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Im zweiten Anlauf verhängte das Landgericht vier Jahre Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Dagegen gingen Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers jetzt am BGH vor. Sie wollen erreichen, dass der Mann doch wegen Mordes verurteilt wird.
Der vierte Strafsenat am BGH kassierte nun Teile des Urteils wegen widersprüchlicher Aussagen in der Begründung. Dabei geht es darum, inwiefern der Fahrer seinerzeit mit möglicherweise tödlichen Unfällen rechnete.
Den zweiten Raser, der nicht direkt an dem Unfall beteiligt war, hatte das Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
