Ökozid soll mit Kriegsverbrechen gleichgestellt werden
„Es ist höchst wünschenswert, Ökozid als Verbrechen am Internationalen Strafgerichtshof aufzunehmen“, sagt UNO-Generalsekretär António Guterres.

Die Umweltschutzorganisation Stop Ecocide fordert die Anerkennung von Ökozid als fünftes Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Wie National Geographic berichtet, will die internationale NGO den bislang vier Verbrechen umfassenden Statut ein fünftes hinzufügen – schwerwiegende Verbrechen an der Umwelt.
„Es ist höchst wünschenswert, Ökozid als Verbrechen am Internationalen Strafgerichtshof aufzunehmen“, sagt auch UNO-Generalsekretär António Guterres. Papst Franziskus fordert ebenfalls die Aufnahme des Ökozids als „fünfte Kategorie von Verbrechen gegen den Frieden“. Auch das EU-Parlament befürwortet das Konzept. Wird Ökozid tatsächlich als fünfter Tatbestand anerkannt, könnten Menschen für Vergehen an der Umwelt international strafrechtlich verfolgt werden. Bislang gelten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression als Kategorien vor dem internationalen Strafgerichtshof.
Wer vorsätzlich die natürliche Lebenswelt schädige oder sogar vernichte, zerstöre zugleich die Lebensgrundlage der Menschheit, argumentiert Stop Ecocide. Primatenforscherin Jane Goodall hält fest: „Das Konzept des Ökozids ist längst überfällig. Es könnte eine wichtige Veränderung in der Weise herbeiführen, wie Menschen die aktuelle Umweltkrise wahrnehmen – und auf sie reagieren.“
Bis zu zehn Jahre Haft bei Umwelt-Verbrechen in Frankreich
Einige Länder planen bereits den Ökozid als Straftatbestand in ihrer Verfassung zu verankern. Als Vorreiter gilt hierbei Bhutan. In dem Land kann der Wald durch menschliche Stellvertreter Umweltsünder bereits zur Rechenschaft ziehen. In anderen Staaten ist dies noch nicht möglich, da Natur, Tiere und Pflanzen rechtlich als Objekte gelten.
In Frankreich ist der Straftatbestand des Ökozids bereits rechtlich verankert. Hier drohen bei Missachtung der Gesetze bis zu zehn Jahre Haft. In Bayern haben Aktivisten ein Volksbegehren auf den Weg gebracht, das gleiche Rechte für die Natur einfordert. Doch noch ist solch eine Verankerung von Ökozid im Statut des Internationalen Strafgerichtshof mit Hürden verbunden. Zwei Drittel der 123 Mitgliedsstaaten müssen zustimmen.
