Mord in Berliner Wettbüro: BGH verschärft Urteile gegen Rocker

Acht Jahre nach den Todesschüssen hat der BGH neu über die Urteile gegen eine Rockergruppe befunden. Sie erhalten keinen „Vollstreckungsabschlag“ auf ihre Haft.

Polizeibeamte untersuchen das Wettlokal in Berlin-Reinickendorf (Archivbild).
Polizeibeamte untersuchen das Wettlokal in Berlin-Reinickendorf (Archivbild).dpa/Maurizio Gambarini

Acht Jahre nach tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile gegen eine Rockergruppe verschärft. Anders als vom Berliner Landgericht 2019 entschieden, erhalten die Mitglieder der Hells Angels keinen sogenannten Vollstreckungsabschlag von zwei Jahren auf ihre Strafen. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Montag in Leipzig (Az.: 5 StR 542/20).

Im übrigen bestätigten die Bundesrichter weitgehend die Verurteilungen der neun Männer. Das Landgericht hatte acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Lediglich mit dem Fall eines der Männer, der relativ früh nach der Tat ausgesagt hatte, muss sich das Landgericht noch einmal befassen. Die Richter sollen prüfen, ob sich die Angaben mildernd auswirken.

Rocker drangen in Wettbüro ein und erschossen 26-Jährigen

Die Rocker waren im Januar 2014 überfallartig in das Berliner Wettbüro eingedrungen. Einer von ihnen erschoss dort einen 26-Jährigen. Hintergrund sollen Rivalitäten zwischen dem Opfer und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels gewesen sein.