Morde im Oberlinhaus: Arbeitsgericht entscheidet über Kündigung von Pflegekraft
Der Anwalt der wegen Mordes verurteilten Frau hatte gegen die Kündigung durch das Potsdamer Pflegeheim Klage eingereicht und eine Abfindung verlangt.

Potsdam-Nach dem Urteil gegen eine Pflegekraft wegen Mordes an vier Bewohnern eines Potsdamer Behindertenwohnheims will das Arbeitsgericht Potsdam über die Kündigung der Frau Anfang Februar 2022 entscheiden. Das teilte das Gericht am Donnerstag auf Anfrage mit.
In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Eine 52 Jahre alte Pflegekraft, die viele Jahre dort arbeitete, wurde am Mittwoch vom Landgericht Potsdam zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Pflegekraft, der Potsdamer Anwalt Henry Timm, überlegt noch, Revision einzulegen, wie er am Donnerstag der dpa sagte.
Nach Angaben des Arbeitsgerichts hatte das Oberlinhaus die Pflegekraft Anfang Mai zunächst aus personen- und verhaltensbedingten Gründen gekündigt und dann noch eine Verdachtskündigung ausgesprochen. Der Anwalt hatte beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben und eine Abfindung in Höhe von 81.600 Euro und Lohnfortzahlung bis Ende des Jahres verlangt. Dies hatte das Oberlinhaus strikt abgelehnt.
