Stuttgart : Nach Ausschreitungen: Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen 16-Jährigen
Dem Jugendlichen droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe.

Stuttgart - Ein bei den Ausschreitungen in Stuttgart festgenommener 16-Jähriger muss sich wegen des Verdachts des versuchten Totschlags verantworten. Er soll während der Randale in der Nacht zum Sonntag einen bereits am Boden liegenden Studenten gezielt gegen den Kopf getreten haben, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit. Der Jugendliche sitzt in Untersuchungshaft.
Der Straftatbestand des Totschlags ist in Paragraf 212 des Strafgesetzbuches geregelt. Hier heißt es: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ In besonders schweren Fällen ist dem Gesetzestext nach zudem „auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen“.