Berlin-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) hat Nebeneinkünfte aus ihrer Zeit als Parteichefin deutlich später als vorgeschrieben angegeben. Auf der Bundestagswebsite heißt es seit vergangenem Montag unter ihrem Profil, dass Roth als Bundesvorsitzende 2013 eine Sonderzahlung der Stufe 2 erhalten habe. Stufe 2 bezeichnet einen Betrag neben dem Mandat in Höhe von 3500 bis 7000 Euro.
Die Plattform abgeordnetenwatch berichtete zuerst über den deutlich verspäteten Nachtrag der Politikerin. Im Mai hatte bereits Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock eingeräumt, Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro versehentlich nicht gemeldet zu haben. Sie habe sie nach Angaben einer Grünen-Sprecherin „eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet“.
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Özdemir gab Weihnachtsgeld verspätet an
Auch der ehemalige Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir hat Einkünfte nachgemeldet. Ebenfalls im Mai gab Özdemir an, Weihnachtsgeld für die Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von mehr als 20.500 Euro empfangen zu haben. Die Verspätung sei durch ein Versehen von Mitarbeitern erfolgt.
Die Angaben zu Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten sind veröffentlichungspflichtig. Jede einzelne Nebentätigkeit muss angegeben werden, wenn sie 1000 Euro im Monat übersteigen oder mit 10.000 Euro im Jahr beziffert werden. Bei wem ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht vorliegt, kann durch den Bundestagspräsidenten – derzeit ist das Wolfgang Schäuble – eine Ermahnung erfolgen, eine Pflichtverletzung durch das Präsidium festgestellt werden oder aber er kann mit einem Ordnungsgeld bestraft werden.
