Berlin-Bei den Ermittlungen des Staatsschutzes gegen Studienanfänger der Polizei an der Hochschule für Wirtschaft und Recht wegen umstrittener Chats ist ein weiterer Fall aufgedeckt worden. Wie die Behörde mitteilte, gab es am Freitag erneut eine Durchsuchung bei einem Studenten.
Bereits Mitte Oktober hatten sich Studenten der Polizeiakademie für rassistische Inhalte ihrer Nachrichten in einer internen Chatgruppe verantworten. Bei der neuen Razzia wurden laut Polizei Beweismittel wie Computer und Handy, die nun ausgewertet werden, sichergestellt. „Neben der strafrechtlichen steht vor allem die dienstrechtliche Relevanz im Fokus“, sagte ein Sprecher.
Betroffener darf aktuell nicht studieren
Der Verdächtige soll in der besagten Chatgruppe ein Bild veröffentlicht haben, „das die Dienst- und Treuepflichten in dem Maße verletzt, dass ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen wurde“, so der Sprecher weiter. Das bedeutet, der junge Mann darf derzeit weder studieren noch an Aktivitäten der Polizei teilnehmen.
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Ob er weiterstudieren darf, sei bisher noch unklar, hieß es. Was auf dem Bild genau zu sehen war, teilte die Polizei aus nach eigenen Angaben ermittlungstaktischen Gründen nicht mit.
Was bisher geschah
Im Oktober hatte eine „Dienstkraft der Polizei Berlin“ Hassnachrichten in einer Chatgruppe von Polizeistudenten festgestellt und dies zur Anzeige gebracht. Der Chat habe eigentlich dem Austausch allgemeiner Informationen und Absprachen über spontane Treffen gedient, hieß es offiziellen Angaben zufolge.
Nach dem polizeiinternen Hinweis ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen mehrere Angehörige der Polizei Berlin. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sogenannte Memes mit menschenverachtendem Inhalt versandt zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen einzelne Nachrichten Hakenkreuze enthalten haben. Gegenüber Asylsuchenden sollen sich einige aus der Chatgruppe zudem in rassistischer oder verächtlicher Art geäußert haben. Andere verharmlosten laut Staatsanwaltschaft den Holocaust. Ein Student habe außerdem tierpornografische Schriften verbreitet.