Nach einer Anzeige von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch wird die Staatsanwaltschaft offenbar kein Ermittlungsverfahren aufnehmen. Lauterbach (SPD) hatte die AfD-Politikerin im September angezeigt, nachdem sie ihn im Parlament beleidigt haben soll. Nun veröffentlichte Storch auf Twitter ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass es kein Verfahren geben wird.
Lauterbach gibt an, die AfD-Politikerin habe ihn im Bundestag nach seiner Rede zum Infektionsschutzgesetz beleidigt. Seiner Aussage zufolge soll Storch gut hörbar „Sie sind völlig irre!“ zu ihm gesagt und ihm zudem „einen Vogel“ gezeigt haben. In dem Schreiben der Staatanwaltschaft ist zu lesen, dass das Verfahren nun eingestellt wurde, da „keine verfolgbare Straftat“ vorliege.
Eigentlich etwas schade: die Staatsanwaltschaft will auf #Lauterbach s Anzeige wegen Beleidigung gegen mich nicht ermitteln und hat das Verfahren eingestellt. Ob das jetzt auch alle berichten werden? #SieSindDochVölligIrre pic.twitter.com/tApce3Bc7j
— Beatrix von Storch (@Beatrix_vStorch) November 14, 2022
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Auf Twitter kommentiert Storch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit Genugtuung: „Eigentlich etwas schade.“ Und weiter fragt sie: „Ob das jetzt auch alle berichten werden?“
Von Storch erstattete ebenfalls Anzeige gegen Lauterbach
Lauterbach erklärte seine Anzeige im September auf Twitter so: „Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen“
Von Storch sagte damals gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Lauterbach hat jeden Bezug zur Realität verloren. Das bekräftige ich gern auch noch mal. Seine Corona-Panik ist irrational und zeigt Züge von Besessenheit. Dass er den Meinungsstreit um seine Politik jetzt mit Anzeigen austragen will, zeigt, dass er die Nerven verliert.“
Als Reaktion auf Lauterbachs Anzeige revanchierte sich die Politikerin sogleich mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung. Lauterbachs Anzeige sei „zum Scheitern verurteilt“, weil Abgeordnete nach Artikel 46 des Grundgesetzes nicht strafrechtlich verfolgt werden könnten, erklärte von Storch dazu in einer Pressemitteilung. Für „verleumderische Beleidigungen“ gilt das per Gesetz allerdings nicht.
