Nach Messerstecherei vor zehn Jahren: 51-Jähriger verurteilt

ARCHIV - Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
ARCHIV - Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Berlin (dpa/bb) –-Mehr als zehn Jahre nach einer Messerstecherei in Berlin-Neukölln mit einem Schwerverletzten ist ein 51-Jähriger zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte habe im Oktober 2011 in ein Geschehen eingegriffen, an dem zwei seiner Söhne beteiligt waren, begründete das Berliner Landgericht am Dienstag das Urteil und sprach den geständigen Mann der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Es sei darum gegangen, dem Opfer eine „Abreibung“ zu verpassen. 

Zwei Söhne des Angeklagten hatten einen Mann, der mit ihrer damals 13-jährigen Schwester sexuell geprägte Telefongespräche geführt haben soll, in einem Hauseingang attackiert. Das Opfer sei geschlagen und durch Messerstiche erheblich verletzt worden, heißt es in der Anklage. Der Vater habe sich an der Auseinandersetzung beteiligt und dem Attackierten mit einem scharfen Gegenstand am Unterarm und am Hals oberflächlich verletzt. 

Die damals 19 und 24 Jahre alten Söhne des Angeklagten wurden bereits im August 2014 verurteilt. Eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung erging gegen den Jüngeren, der ältere Bruder erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahre Haft. Zeugenaussagen im damaligen Prozess führten zur Anklage gegen den Vater, der allerdings auf freiem Fuß blieb.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

In seinem Geständnis erklärte der siebenfache Vater, zu der Auseinandersetzung sei es aus Sorge um seine Tochter gekommen. Er bereue sein Verhalten. 

Das Strafverfahren sei nicht mit der erforderlichen Beschleunigung geführt worden, hieß es im Urteil. Das sei bei der verhängten Strafe berücksichtigt worden. Der Staatsanwalt, der vom Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts abgerückt war, hatte zehn Monate Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger forderte sechs Monate auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.