Nach Streit: Frau sticht in Berlin auf Passant ein

Ein 31-Jähriger erlitt mehrere Stichverletzungen. Ein Zeuge versuchte vergeblich, die Frau von dem Opfer wegzureißen.

Blaulicht auf einem Streifenwagen am Einsatzort (Symbolbild). 
Blaulicht auf einem Streifenwagen am Einsatzort (Symbolbild). imago images/Alexander Pohl

Berlin-Eine aggressive Frau hat in Alt-Hohenschönhausen einen Passanten angegriffen und mit einem Messer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, sollen die Angreiferin und ihr Opfer nach Angaben von Zeugen am Dienstagnachmittag an der Werneuchener Straße zunächst in Streit geraten sein. Daraufhin sei die Situation dann eskaliert. 

Bei einer Rangelei soll der 31-Jährige von der Frau zu Boden gebracht worden sein, woraufhin sie auf den Mann mit einem Messer eingestochen habe. Ein Passant, der den Vorfall beobachtete, habe mehrmals versucht, die Angreiferin von ihrem Opfer wegzureißen. Eine Passantin alarmierte währenddessen die Polizei, was dazu führte, dass die Beamten von der Messerstecherin beleidigt und bedroht wurden.

Stichverletzungen an Arm, Bein und Gesäß

Anschließend soll die Täterin mit einem unbekannt gebliebenen Mann, der nicht in das Geschehen eingegriffen hatte, zu Fuß in Richtung Weißenseer Weg geflüchtet sein. Rettungskräfte brachten das 31-jährige Opfer mit Stichverletzungen an einem Arm, am Oberschenkel und am Gesäß zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

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Unklar sei bisher, was der Auslöser des Streits war. Die gewalttätige Frau wurde noch nicht ermittelt, so ein Polizeisprecher am Mittwochmorgen.

41 Menschen wurden 2019 bei Messerattacken getötet

Bei schweren Straftaten sind im vergangenen Jahr 2675-mal Messer eingesetzt worden. Diese Fälle betrafen „Straftaten gegen das Leben“, Rohheits- und Sexualdelikte. In 41 Fällen starben die Opfer. Die meisten der 1833 ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, nämlich 1409. Unter den Tätern waren aber auch 80 Kinder.

Wie oft Messer bei Straftaten insgesamt eingesetzt werden, wird von den Behörden allerdings nicht erfasst. „Die Verpflichtung zur Erfassung eines Tatmittels besteht im Wesentlichen nur zu den Deliktsfeldern Mord und Totschlag, Raub sowie gefährliche und schwere Körperverletzung“, teilte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Trapp im vergangenen Jahr mit.