Aktuell: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab sofort in Berlin

Die Kontaktnachverfolgung fällt weg. Für 2G-plus-Veranstaltungen, Gastronomie, Friseur- und Kosmetikbesuche gibt es Änderungen. Der aktuelle Überblick.

Eine Frau auf einem Bahnsteig in Berlin trägt eine Corona-Maske (Archivbild).
Eine Frau auf einem Bahnsteig in Berlin trägt eine Corona-Maske (Archivbild).imago

Die Corona-Zahlen in Berlin schnellen in die Höhe, immer mehr Menschen infizieren sich trotz Impfung mit der Omikron-Variante, die Lage auf den Intensivstationen in den Kliniken bleibt dennoch entspannt. Der Berliner Senat hat am Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen und alte angepasst. Die Neuerungen sind seit Samstag in Kraft und sollen bis zum 4. März gelten. Die Berliner Zeitung hat für Sie eine Übersicht zusammengetragen und erklärt Ihnen, worauf Sie ab Samstag achten müssen.

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Samstag in Berlin
  • Die Kontaktnachverfolgung in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport entfällt.
  • Der Impf- und Genesenen-Status muss bei Veranstaltungen und in der Gastronomie zwar von Gästen nachgewiesen werden. Eine Dokumentation durch den Gastgeber ist aber nicht mehr nötig.
  • Nach einem positiven Selbsttest braucht es keine Nachtestung mittels PCR-Test mehr. Als zweiter Test genügt ein Test aus einer zertifizierten Teststelle. Nur bei widersprechenden Ergebnissen ist eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen. Die PCR-Testpflicht besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, Personal in Krankenhäusern usw.
  • Die Gültigkeitsdauer des Genesenen-Nachweises wird gemäß der RKI-Empfehlung von sechs Monaten auf drei Monate nach dem positiven (PCR-)Testergebnis verkürzt.
  • Die 2G-plus-Regel wird in Berlin ausgeweitet: Bei 2G-plus-Veranstaltungen benötigen Gäste, die geimpft oder genesen sind, entweder zusätzlich den Booster oder einen negativen Test. Dazu zählt auch die Gastronomie. Neu ist nun, dass frisch Geimpfte oder frisch Genesene ebenfalls keinen Test brauchen. Sie werden wie Geboosterte behandelt (Impfung oder Genesung darf nicht länger als drei Monate her sein).
  • Für Kosmetik, Massage, Friseur, Fußpflege und Prostitution gibt es neue Regeln. Die Testpflicht entfällt. Auch Berliner ohne Booster haben weiterhin Zutritt. Es gilt weiterhin 2G plus. Anbieter können für das Plus aber zwischen FFP2-Maske und Test wählen. „Sofern die Wahl auf den Test fällt, sind künftig Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht befreit“, teilt der Senat mit.
  • Die Regelung für Groß-Veranstaltungen im Freien (maximal 3000 Personen) wird dahingehend angepasst, dass auch die „2G zuzüglich Test“-Bedingung gilt, FFP2-Masken auch am festen Platz zu tragen sind und das Hygienerahmenkonzept der jeweils zuständigen Senatsverwaltung einzuhalten ist.
  • Für die Fußball-Spiele von Hertha BSC und Union Berlin gilt weiterhin die Obergrenze von 3000 Zuschauern. Eine angekündigte Anhebung auf 10.000 muss erst noch vom Senat beschlossen werden.
  • Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu Kunden oder sonstigen Dritten haben, müssen sich an jedem Tag ihrer Tätigkeit testen lassen. Von dieser Testpflicht befreit sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene).
  • Für Selbstständige gelten zudem Ausnahmen von der „2G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
  • Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).
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Diese neue Corona-Regel tritt am Montag in Berliner Kitas und Schulen in Kraft
  • Kontaktpersonen von Infizierten in Berliner Kitas und Schulen sind von der Quarantäne ausgenommen. Sie müssen an fünf Tagen in Folge negative Testergebnisse nachweisen. Auch Personal und Lehrer sind von der Quarantäne ausgenommen. Ausnahme: Ungeimpfte Lehrer, die Kontaktpersonen sind, müssen trotzdem in die Quarantäne. Kita-Kinder müssen sich darüber hinaus für den regelmäßigen Besuch in der Einrichtung dreimal die Woche mit einem Lolli-Test testen lassen. Eltern müssen weiterhin beim Abholen und Bringen an die FFP2-Maske denken. Die Test- und Maskenpflicht an Berliner Schulen bleibt bestehen. Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis zu 28. Februar ausgesetzt.
Diese Corona-Regeln sind in Berlin weiterhin verbindlich
  • Die Personenobergrenze für private Zusammenkünfte bleibt bei maximal zehn Personen. Kommt nur ein Ungeimpfter zum Treffen, gilt die Regel: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.
  • Hotels und Beherbergungen: Es gilt die 2G-Regel. Hotelgäste brauchen für die Restaurants keinen zusätzlichen Test.
  • Schule und Kita: Es gilt für Schüler in allen Jahrgangsstufen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen. Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal die Woche testen lassen. Auch für Kita-Kinder sind drei Tests pro Woche Pflicht. Für Kita-Eltern gilt beim Abholen und Bringen die FFP2-Maskenpflicht. Der Stufenplan des Senats bei hohen Infektionszahlen ist weiterhin gültig. Das heißt: Die Gesundheitsämter können Schulen schließen oder Wechselunterricht anordnen. Kitas können geschlossen werden. Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis zu 28. Februar ausgesetzt.
  • Einzelhandel: In nicht lebensnotwendigen Geschäften gilt die 2G-Regel, in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten oder Drogerien gilt nur Maskenpflicht.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden bleiben verboten. Bei mehr als zehn Personen dürfen die Veranstaltungen nur unter 2G-plus-Bedingungen stattfinden. Es gilt weiterhin die 2G-Regelung.
  • Gottesdienste: Es genügt die FFP2-Maskenpflicht.
  • Clubs: In Clubs und Diskotheken herrscht Tanzverbot.
  • Arbeitsplatz und öffentliche Gebäude: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung, ebenso in Ämtern und ähnlichem.
  • Nahverkehr: In Bussen und Bahnen gelten die 3G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Quarantäne-Regeln: Die Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen bleibt verkürzt. Sie beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist ein Freitesten möglich. Kinder und Jugendliche müssen sieben Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen erlaubt. Geboosterte, frisch Geimpfte oder Genesene müssen als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne.