Neues Gutachten zu Giffeys Doktorarbeit wird vorgestellt

Die Berliner CDU-Fraktion hat eine neue Beurteilung der Plagiatsvorwürfe gegen die Familienministerin in Auftrag gegeben. Jetzt liegt das Ergebnis vor.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.
dpa/ Michael Kappeler

Berlin- Die Plagiatsvorwürfe bezüglich ihrer Doktorarbeit kosteten Franziska Giffey die Kandidatur um den Vorsitz der Bundes-SPD. Ein wenig aufatmen konnte sie, als die Freie Universität Berlin (FU) entschied, dass der Entzug des Titels unverhältnismäßig wäre, und ihr nur eine Rüge erteilte. Das Verfahren galt als abgeschlossen – bisher. Nun hat die Berliner CDU-Fraktion Klaus Gärditz, Professor für Öffentliches Recht der Universität Bonn, um eine neue Beurteilung der Plagiatsvorwürfe gebeten. Am Mittwoch, um 10 Uhr, soll das Gutachten zu Giffeys Doktorarbeit vorgestellt werden.

Die FU hatte seit Februar 2019 auf Giffeys eigene Bitte hin deren Doktorarbeit geprüft. Dabei ging es darum, ob die SPD-Politikerin abgeschrieben oder nicht korrekt zitiert hatte. Plagiatsjäger hatten Giffey 119 Textstellen angekreidet. Im Oktober 2019 entschied die FU, in der Arbeit gebe es Mängel, das Gesamtbild rechtfertige aber nicht die Entziehung des Doktorgrades. Die Rüge gab es dafür, dass Giffey die Standards wissenschaftlichen Arbeitens nicht durchgängig beachtet habe.

Auch die FU hat ein weiteres Gutachten in dem Fall in Auftrag gegeben. Dabei geht es allerdings nicht um die Doktorarbeit an sich, sondern um das Vorgehen der FU in dem Verfahren. Der Jurist Ulrich Battis, früherer Rektor der Fernuniversität Hagen und bis zu seiner Emeritierung 2009 Lehrstuhlinhaber an der Humboldt-Universität, soll beurteilen, ob die Rüge für Giffey rechtmäßig zustande gekommen sei. 

Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses hatte in einem Gutachten im Juli dieses Jahres festgestellt, dass das Erteilen der Rüge keine Rechtsgrundlage im Berliner Promotionsrecht habe. Das Erteilen einer Rüge sei im Berliner Hochschulgesetz nicht vorgesehen.