Neues Gesetz soll Corona-Maßnahmen gerichtsfest machen

Die Union hatte die geplante Änderung am Infektionsschutzgesetz zunächst nicht für nötig gehalten.

Bisher gibt es immer wieder Klagen und Eilanträge (Symbolbild).
Bisher gibt es immer wieder Klagen und Eilanträge (Symbolbild).imago images/Ralph Peters

Berlin-Union und SPD haben sich auf eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, mit der die Corona-Einschränkungen künftig besser vor den Gerichten bestehen sollen. Die Vorlage, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, enthält gesetzliche Konkretisierungen für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen. 

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, einen neuen Paragrafen 28a ins Infektionsschutzgesetz einzufügen. Dieser trägt die Überschrift „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2“. Darunter sind 15 Punkte aufgelistet, etwa „Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum“, „Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“, „Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen“ und „Reisebeschränkungen“.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

„Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein“, heißt es weiter. Wie weit die Maßnahmen gehen, soll - ähnlich wie heute schon praktiziert - von der Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem bestimmten Gebiet abhängen. „Schwerwiegende Schutzmaßnahmen“ kommen demnach bei Überschreitung des Schwellenwerts von 50 in Frage. Ab einem Wert ab 35 seien „stark einschränkende Schutzmaßnahmen“ angezeigt.

Der Gesetzentwurf soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November verabschiedet werden. Mit der Neuregelung wird die gesetzliche Grundlage für die Länder-Verordnungen zur Pandemiebekämpfung präzisiert. Die Union hatte die jetzt geplante Gesetzesänderung zunächst nicht für nötig gehalten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich skeptisch geäußert.