Hohenzollern scheitern im Schloss-Streit

Die Adelsfamilie forderte vergeblich die Rückgabe des Schlosses „Huis Doorn“ in den Niederlanden. Die Regierung sah keinen Grund, dem Ansinnen nachzukommen.

Gegenstand der Forderungen: „Huis Doorn“, der letzte Wohnsitz von Kaiser Wilhelm II.
Gegenstand der Forderungen: „Huis Doorn“, der letzte Wohnsitz von Kaiser Wilhelm II.Foto: dpa/ANP/Robin Van Lonkhuijsen

Den Haag-Die Hohenzollern-Familie hat vergeblich in den Niederlanden die Rückgabe des letzten Wohnsitzes des ehemaligen Kaisers Wilhelm II., „Huis Doorn“, gefordert. Über eine Anwaltskanzlei haben die Hohenzollern 2014 dem niederländischen Staat mit einer Klage gedroht, sollte ihren Ansprüchen nicht stattgegeben werden. Das geht aus dem jetzt vom Kulturministerium in Den Haag veröffentlichten Briefwechsel hervor. Die damalige Kulturministerin Jet Bussemaker wies die Ansprüche aber zurück. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat zuerst über den Fall berichtet.

In Den Haag fand die Familie, wie nun deutlich wird, kein Verständnis. Auf die Forderung nach Rückgabe, die im September 2014 beim Ministerium einging, antwortete die Ministerin im Mai 2015: „Nach Abstimmung mit den betroffenen Ministerien kann ich Ihnen berichten, dass es nach Auffassung des Staates keinen Grund gibt, der Forderung Ihres Mandanten nachzukommen.“

Der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II. (1859-1941) war 1918 am Ende des Ersten Weltkrieges zur Abdankung gezwungen worden und in die Niederlande geflohen. Dort kaufte er das für seine Verhältnisse bescheidene Landhaus Doorn bei Utrecht. Der frühere Kaiser lebte im Haus Doorn bis zu seinem Tod im Jahr 1941. Auf dem Grundstück wurde er auch in einem Mausoleum beigesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Landhaus und Grundstück vom niederländischen Staat konfisziert. Das Haus, das wie zu Lebzeiten von Wilhelm eingerichtet ist, ist ein Museum.

Auch in Deutschland gibt es Forderungen der Hohenzollern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. Seit 2014 verhandelten der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg jahrelang mit den Hohenzollern über mögliche Rückgaben und Entschädigungen. Das Land Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Im Zentrum der Debatte um Entschädigungen steht dabei die Frage, ob das Adelsgeschlecht maßgeblich daran beteiligt war, Hitler an die Macht zu bringen. Wer „dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leistet“ hat keinerlei Anspruch.